Table of Contents Table of Contents
Previous Page  796 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 796 / 1325 Next Page
Page Background

03/16

Seite 3

7.2.3

Ermittlung der zulässigen

Hauptbrandabschnittsfläche

Sicher-

heits-

kategorie

Gesamtanzahl der oberirdischen Geschoße des

Betriebsbaues

3

4

> 4

Feuerwiderstandsdauer der tragenden und

aussteifenden Bauteile

R 90 und A2

(2)

R 90 und A2

(2)

R 90 und A2

K 1

1.800

1.500

1.200

K 2

2.700

2.300

1.800

K 3.1

3.200

2.700

2.200

K 3.2

3.600

3.000

2.400

K 4.1

4.500

3.800

3.000

K 4.2

6.500

5.000

4.000

(2) Für die Primärtragkonstruktion des Daches genügt R 60, ohne A2.

Tabelle 7.2.3-2: „Tabelle 1: Zulässige Netto-Grundfläche je ober-

irdisches Geschoß innerhalb von Hauptbrandabschnitten in

m²“,Teil 2/2

2

Bei der Anwendung der Tabelle 1 der OIB-Richtlinie

2.1 ist jedenfalls die Definition des Geschoßes zu

beachten: So kann beispielsweise ein in einer Pro-

duktionshalle liegendes Kundenzentrum dazu füh-

ren, dass die gesamte Produktionshalle unabhängig

von der Fläche des Bürotraktes als mehrgeschoßig

eingestuft wird (Abbildung 7.2.3-1).

Die maximal zulässige Geschoßfläche der Tabelle 1

der OIB-Richtlinie 2.1 ist in der Praxis aufgrund der

geplanten Nutzung gelegentlich nicht ausreichend.

Mögliche Rechenverfahren zur Erweiterung der ma-

ximal zulässigen Geschoßfläche sind beispielsweise

2

OIB-Richtlinie 2.1 – Brandschutz bei Betriebsbauten, März 2015,

OIB-330.2-012/15. Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde die

Originaltabelle geteilt.

Anwendung der

Tabelle 1 der

OIB-RL 2.1

Maximal zulässige

Geschoßfläche

Mögliche Rechen-

verfahren