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Ermittlung der zulässigen
Hauptbrandabschnittsfläche
die Technische Richtlinie vorbeugender Brand-
schutz (TRVB) 100 A/2010 und das Rechenverfahren
nach der DIN 18230-1 „Baulicher Brandschutz im
Industriebau – Teil 1“: Rechnerisch erforderliche
Feuerwiderstandsdauer in Verbindung mit der deut-
schen Muster-Richtlinie über den baulichen Brand-
schutz im Industriebau. Mit diesem Rechenverfah-
ren kann theoretisch ein Nachweis bis zu einer ma-
ximal zulässigen Geschoßfläche von 60.000 m² ohne
weitere brandschutztechnische Maßnahmen er-
bracht werden.
Hinweis
Die Verwendung von Rechenverfahren sollte jeden-
falls mit den zuständigen Behörden abgestimmt wer-
den.
Auf das Rechenverfahren gemäß der technischen
Richtlinie vorbeugender Brandschutz (TRVB) 100
A/2010 wird nachfolgend im Detail eingegangen.
Der Nachteil der Ausführung eines Betriebsbaus auf
Basis eines Berechnungsverfahrens unter Berück-
sichtigung der objektspezifischen und nutzungsspe-
zifischen Gegebenheiten (z.B. Erhöhung der Brand-
last) besteht darin, dass bei einer Änderung der
brandschutztechnischen Infrastruktur und/oder der
Nutzung jedenfalls zu prüfen ist,ob das Ergebnis des
Berechnungsverfahrens noch Gültigkeit besitzt. Der
Betreiber einer Betriebsanlage muss die Rahmenbe-
dingungen, welche dem Nachweisverfahren zugrun-
de gelegt wurden, einhalten. In der Praxis häufig
vorkommende, unbewusste Abweichungen von der
zulässigen Brandlast sind Lagerungen mit hoher
Brandlast, z.B. hohe Stapel von Leerpaletten.
Nachteil eines
Berechnungs-
verfahrens