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03/16

7.2.3

Seite 4

Ermittlung der zulässigen

Hauptbrandabschnittsfläche

die Technische Richtlinie vorbeugender Brand-

schutz (TRVB) 100 A/2010 und das Rechenverfahren

nach der DIN 18230-1 „Baulicher Brandschutz im

Industriebau – Teil 1“: Rechnerisch erforderliche

Feuerwiderstandsdauer in Verbindung mit der deut-

schen Muster-Richtlinie über den baulichen Brand-

schutz im Industriebau. Mit diesem Rechenverfah-

ren kann theoretisch ein Nachweis bis zu einer ma-

ximal zulässigen Geschoßfläche von 60.000 m² ohne

weitere brandschutztechnische Maßnahmen er-

bracht werden.

Hinweis

Die Verwendung von Rechenverfahren sollte jeden-

falls mit den zuständigen Behörden abgestimmt wer-

den.

Auf das Rechenverfahren gemäß der technischen

Richtlinie vorbeugender Brandschutz (TRVB) 100

A/2010 wird nachfolgend im Detail eingegangen.

Der Nachteil der Ausführung eines Betriebsbaus auf

Basis eines Berechnungsverfahrens unter Berück-

sichtigung der objektspezifischen und nutzungsspe-

zifischen Gegebenheiten (z.B. Erhöhung der Brand-

last) besteht darin, dass bei einer Änderung der

brandschutztechnischen Infrastruktur und/oder der

Nutzung jedenfalls zu prüfen ist,ob das Ergebnis des

Berechnungsverfahrens noch Gültigkeit besitzt. Der

Betreiber einer Betriebsanlage muss die Rahmenbe-

dingungen, welche dem Nachweisverfahren zugrun-

de gelegt wurden, einhalten. In der Praxis häufig

vorkommende, unbewusste Abweichungen von der

zulässigen Brandlast sind Lagerungen mit hoher

Brandlast, z.B. hohe Stapel von Leerpaletten.

Nachteil eines

Berechnungs-

verfahrens