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7.2.3
Ermittlung der zulässigen
Hauptbrandabschnittsfläche
Die Ausführung eines Betriebsbaus gemäß der Ta-
belle 1 der OIB-Richtlinie 2.1 hat den großen Vorteil,
dass sie unabhängig von der Nutzung respektive von
der Brandbelastung ist und daher eine Änderung
der Nutzung keine neuen Anforderungen zur Folge
hat.
Rechenverfahren gemäß TRVB 100 A/2010
Die TRVB 100 A enthält eine Methode zur Berech-
nung einer für ein bestimmtes Objekt spezifisch
gültigen zulässigen Geschoßfläche in oberirdischen
Geschoßen innerhalb von Hauptbrandabschnitten,
welche die in der OIB-Richtlinie 2.1,Tabelle 1 festge-
legten Werte überschreiten. D.h., dass das Berech-
nungsverfahren nicht dazu dient, geringere Ge-
schoßflächen oder eine höhere Sicherheitskatego-
rie festzulegen. In einem solchen Fall sollte gemäß
TRVB 100 A ein Brandschutzkonzept erstellt werden.
Die TRVB 100 A enthält das nachfolgende sehr ein-
fache Nachweisverfahren in Verbindung mit der Ta-
belle 1 der OIB-Richtlinie 2.1.
Zulässige Hauptbrandabschnittsfläche A
zul
:
A
zul
= A
Bezug
x B
A
Bezug
ist die Hauptbrandabschnittsfläche gemäß
der Tabelle 1 der OIB-Richtlinie 2.1
Spezifische Brandgefahr B
B = q x 1,5/Q + c x 1,4/ C + e x 1,0/E + h x 8/H + l x
40/L
Nachweisverfahren