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03/16

Seite 5

7.2.3

Ermittlung der zulässigen

Hauptbrandabschnittsfläche

Die Ausführung eines Betriebsbaus gemäß der Ta-

belle 1 der OIB-Richtlinie 2.1 hat den großen Vorteil,

dass sie unabhängig von der Nutzung respektive von

der Brandbelastung ist und daher eine Änderung

der Nutzung keine neuen Anforderungen zur Folge

hat.

Rechenverfahren gemäß TRVB 100 A/2010

Die TRVB 100 A enthält eine Methode zur Berech-

nung einer für ein bestimmtes Objekt spezifisch

gültigen zulässigen Geschoßfläche in oberirdischen

Geschoßen innerhalb von Hauptbrandabschnitten,

welche die in der OIB-Richtlinie 2.1,Tabelle 1 festge-

legten Werte überschreiten. D.h., dass das Berech-

nungsverfahren nicht dazu dient, geringere Ge-

schoßflächen oder eine höhere Sicherheitskatego-

rie festzulegen. In einem solchen Fall sollte gemäß

TRVB 100 A ein Brandschutzkonzept erstellt werden.

Die TRVB 100 A enthält das nachfolgende sehr ein-

fache Nachweisverfahren in Verbindung mit der Ta-

belle 1 der OIB-Richtlinie 2.1.

Zulässige Hauptbrandabschnittsfläche A

zul

:

A

zul

= A

Bezug

x B

A

Bezug

ist die Hauptbrandabschnittsfläche gemäß

der Tabelle 1 der OIB-Richtlinie 2.1

Spezifische Brandgefahr B

B = q x 1,5/Q + c x 1,4/ C + e x 1,0/E + h x 8/H + l x

40/L

Nachweisverfahren