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Seite 7

7.2.3

Ermittlung der zulässigen

Hauptbrandabschnittsfläche

In Abbildung 7.2.3-2 kann man erkennen, dass die

Brandbelastung und der Löschangriffsweg den größ-

ten Einfluss haben. Der Höhenfaktor und die Art der

Feuerwehr haben nur einen sehr geringen Einfluss.

Wertet man die Formel für die spezifische Brandge-

fahr B mit den in der Realität vorkommenden best-

möglichen Faktoren aus, ergibt sich eine maximale

spezifische Brandgefahr B von ca. 1,6. Hiermit kön-

nen die zulässigen Werte der Geschoßflächen multi-

pliziert werden, sodass sich z.B. für eingeschoßige

Betriebsbauten bestenfalls die nachfolgenden Ge-

schoßflächen ergeben (Tabelle 7.2.3-3):

Maximale spezifische

Brandgefahr

Abbildung 7.2.3-2:Wertebereich der Rechenfaktoren