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03/16

7.2.3

Seite 8

Ermittlung der zulässigen

Hauptbrandabschnittsfläche

Tabelle 1 mit max. spez. Brandgefahr B = 1,6

Sicherheits-

kategorie

Feuerwiderstand

ohne Anfor-

derungen

R 30

K 1

2.880

(3)

4.800

K 2

4.320

(3)

7.200

K 3.1

5.120

(3)

8.640

K 3.2

5.760

(3)

9.600

K 4.1

8.000

(0)

12.000

K 4.2

12.000

(0)

16.000

Tabelle 7.2.3-3: Maximal erreichbare Geschoßflächen von

Hauptbrandabschnitten

Das Berechnungsverfahren gemäß TRVB 100 A er-

möglicht in manchen Fällen eine Vergrößerung der

Geschoßflächen, bei besonders günstigen Umstän-

den um maximal den Faktor 1,6. Die mit dem Re-

chenverfahren ermittelten zulässigen Geschoßflä-

chen sind in der Praxis nicht ausreichend.Bei einge-

schoßigen Betriebsbauten mit Brandmeldeanlage in

der Baustoffindustrie oder der metallverarbeitenden

Industrie sind Hauptbrandabschnittsflächen mit bis

zu 20.000 m² durchaus üblich. Bei gesprinklerten

eingeschoßigen Betriebsbauten sind in der Praxis

noch größere Hauptbrandabschnittsflächen vorzu-

finden.

Vergrößerung der

Geschoßflächen