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7.2.3
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Ermittlung der zulässigen
Hauptbrandabschnittsfläche
Tabelle 1 mit max. spez. Brandgefahr B = 1,6
Sicherheits-
kategorie
Feuerwiderstand
ohne Anfor-
derungen
R 30
K 1
2.880
(3)
4.800
K 2
4.320
(3)
7.200
K 3.1
5.120
(3)
8.640
K 3.2
5.760
(3)
9.600
K 4.1
8.000
(0)
12.000
K 4.2
12.000
(0)
16.000
Tabelle 7.2.3-3: Maximal erreichbare Geschoßflächen von
Hauptbrandabschnitten
Das Berechnungsverfahren gemäß TRVB 100 A er-
möglicht in manchen Fällen eine Vergrößerung der
Geschoßflächen, bei besonders günstigen Umstän-
den um maximal den Faktor 1,6. Die mit dem Re-
chenverfahren ermittelten zulässigen Geschoßflä-
chen sind in der Praxis nicht ausreichend.Bei einge-
schoßigen Betriebsbauten mit Brandmeldeanlage in
der Baustoffindustrie oder der metallverarbeitenden
Industrie sind Hauptbrandabschnittsflächen mit bis
zu 20.000 m² durchaus üblich. Bei gesprinklerten
eingeschoßigen Betriebsbauten sind in der Praxis
noch größere Hauptbrandabschnittsflächen vorzu-
finden.
Vergrößerung der
Geschoßflächen