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Haftpflichtversicherung
rung wäre mit dem Betriebshaftpflichtversicherer im
Vorhinein abzustimmen, um auch hierfür Versiche-
rungsschutz zu haben.
10.5.4 Planungshaftpflichtversicherung
Die Planungshaftpflichtversicherung deckt
Scha-
denersatzverpflichtungen
aus
Personenschä-
den
und sonstigen Schäden (
Sach- und Vermö-
gensschäden
), die dem Planer (auch der örtlichen
Bauaufsicht) aus seiner Tätigkeit heraus aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli-
chen Inhalts erwachsen.
Insbesondere sind hier Schäden und Mängel am
durch die Bauunternehmer errichteten Gewerk zen-
trales Thema. Versichert sind aber auch Personen-
und Sachschäden am Bau Unbeteiligter (z.B. durch
Einsturz eines Gebäudes).
Empfehlung
Werden die
Subplaner
mitversichert, können im
Schadenfall Diskussionen über Verschuldensanteile
vermieden werden.
Personenschäden
Sach- und
Vermögensschäden
Am Bau Unbeteiligte