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Seite 10

Haftpflichtversicherung

rung wäre mit dem Betriebshaftpflichtversicherer im

Vorhinein abzustimmen, um auch hierfür Versiche-

rungsschutz zu haben.

10.5.4 Planungshaftpflichtversicherung

Die Planungshaftpflichtversicherung deckt

Scha-

denersatzverpflichtungen

aus

Personenschä-

den

und sonstigen Schäden (

Sach- und Vermö-

gensschäden

), die dem Planer (auch der örtlichen

Bauaufsicht) aus seiner Tätigkeit heraus aufgrund

gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli-

chen Inhalts erwachsen.

Insbesondere sind hier Schäden und Mängel am

durch die Bauunternehmer errichteten Gewerk zen-

trales Thema. Versichert sind aber auch Personen-

und Sachschäden am Bau Unbeteiligter (z.B. durch

Einsturz eines Gebäudes).

Empfehlung

Werden die

Subplaner

mitversichert, können im

Schadenfall Diskussionen über Verschuldensanteile

vermieden werden.

Personenschäden

Sach- und

Vermögensschäden

Am Bau Unbeteiligte