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7.2.2
Betriebsbauten,Industrie-
und Gewerbebetriebe –
Begriffe
•
Sicherheitskategorie K 1:
keine besonderen Maß-
nahmen
•
Sicherheitskategorie K 2:
automatische Brand-
meldeanlage
•
Sicherheitskategorie K 3.1:
automatische Brand-
meldeanlage und eine während der Betriebszeit
einsatzbereite, nach dem jeweiligen Landesrecht
anerkannte Betriebsfeuerwehr mit mindestens
Gruppenstärke
•
Sicherheitskategorie K 3.2:
automatische Brand-
meldeanlage und eine ständig (0 bis 24 Uhr) ein-
satzbereite,nach dem jeweiligen Landesrecht aner-
kannte Betriebsfeuerwehr mit mindestens Grup-
penstärke
•
Sicherheitskategorie K 4.1:
Erweiterte Automa-
tische Löschhilfeanlage
•
Sicherheitskategorie K 4.2:
automatische Feu-
erlöschanlage
Geschoß, Betriebsbau
Der Begriff des Geschoßes hat einen wesentlichen
Einfluss auf die Ermittlung der zulässigen Haupt-
brandabschnittsfläche und ist in der OIB-RL ‚Be-
griffsbestimmungen‘ wie folgt definiert: