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Seite 3

7.2.2

Betriebsbauten,Industrie-

und Gewerbebetriebe –

Begriffe

Sicherheitskategorie K 1:

keine besonderen Maß-

nahmen

Sicherheitskategorie K 2:

automatische Brand-

meldeanlage

Sicherheitskategorie K 3.1:

automatische Brand-

meldeanlage und eine während der Betriebszeit

einsatzbereite, nach dem jeweiligen Landesrecht

anerkannte Betriebsfeuerwehr mit mindestens

Gruppenstärke

Sicherheitskategorie K 3.2:

automatische Brand-

meldeanlage und eine ständig (0 bis 24 Uhr) ein-

satzbereite,nach dem jeweiligen Landesrecht aner-

kannte Betriebsfeuerwehr mit mindestens Grup-

penstärke

Sicherheitskategorie K 4.1:

Erweiterte Automa-

tische Löschhilfeanlage

Sicherheitskategorie K 4.2:

automatische Feu-

erlöschanlage

Geschoß, Betriebsbau

Der Begriff des Geschoßes hat einen wesentlichen

Einfluss auf die Ermittlung der zulässigen Haupt-

brandabschnittsfläche und ist in der OIB-RL ‚Be-

griffsbestimmungen‘ wie folgt definiert: