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Betriebsbauten,Industrie-
und Gewerbebetriebe –
Begriffe
wesentlichen Unterschied zwischen einer Brand-
wand und einer brandabschnittsbildenden Wand
dar. Dies insofern, als die Brandwand zur Verhinde-
rung der Brandübertragung in der gleichen Ebene
entweder 0,5 m vor die Fassade gezogen werden
muss oder Außenwandabschnitte im Bereich der
Brandwand mit einer Feuerwiderstandsklasse (R)EI
90 in einer Breite von mindestens 2 m errichtet wer-
den müssen. An der Stelle, an der Außenwandbau-
teile im Bereich einer Brandwand unter einem Win-
kel kleiner als 135 ° zusammentreffen, ist die Wand
über die innere Ecke für mindestens 5 m fortzufüh-
ren.
Zur Verhinderung der Brandübertragung über Dach
muss eine Brandwand vertikal vom Fundament bis
mindestens 0,5 m über Dach geführt werden. Es ist
ausreichend, die Brandwand mit der Dacheinde-
ckung abzuschließen, wenn eine Brandübertragung
über Dach mittels alternativer Maßnahmen verhin-
dert wird.
Feuerschutzabschlüsse in der Brandwand sind ab
20 m² Gesamtöffnungsgröße in der Klassifikation
(R)EI 90 bzw. EI
2
90-C auszuführen.
Sicherheitskategorie
Die Definitionen der Sicherheitskategorien finden
sich in der OIB-Richtlinie ‚Begriffsbestimmungen‘.
Die Einstufung in eine Sicherheitskategorie erfolgt
aufgrund der brandschutztechnischen Infrastruktur.
Es werden vorbeugende, anlagentechnische sowie
abwehrende Brandschutzmaßnahmen berücksich-
tigt:
Verhinderung der
Brandübertragung in
der gleichen Ebene
Verhinderung der
Brandübertragung
über Dach
Feuerschutzabschlüs-
se in der Brandwand
Einstufung in
Sicherheitskategorie