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03/16

7.2.2

Seite 2

Betriebsbauten,Industrie-

und Gewerbebetriebe –

Begriffe

wesentlichen Unterschied zwischen einer Brand-

wand und einer brandabschnittsbildenden Wand

dar. Dies insofern, als die Brandwand zur Verhinde-

rung der Brandübertragung in der gleichen Ebene

entweder 0,5 m vor die Fassade gezogen werden

muss oder Außenwandabschnitte im Bereich der

Brandwand mit einer Feuerwiderstandsklasse (R)EI

90 in einer Breite von mindestens 2 m errichtet wer-

den müssen. An der Stelle, an der Außenwandbau-

teile im Bereich einer Brandwand unter einem Win-

kel kleiner als 135 ° zusammentreffen, ist die Wand

über die innere Ecke für mindestens 5 m fortzufüh-

ren.

Zur Verhinderung der Brandübertragung über Dach

muss eine Brandwand vertikal vom Fundament bis

mindestens 0,5 m über Dach geführt werden. Es ist

ausreichend, die Brandwand mit der Dacheinde-

ckung abzuschließen, wenn eine Brandübertragung

über Dach mittels alternativer Maßnahmen verhin-

dert wird.

Feuerschutzabschlüsse in der Brandwand sind ab

20 m² Gesamtöffnungsgröße in der Klassifikation

(R)EI 90 bzw. EI

2

90-C auszuführen.

Sicherheitskategorie

Die Definitionen der Sicherheitskategorien finden

sich in der OIB-Richtlinie ‚Begriffsbestimmungen‘.

Die Einstufung in eine Sicherheitskategorie erfolgt

aufgrund der brandschutztechnischen Infrastruktur.

Es werden vorbeugende, anlagentechnische sowie

abwehrende Brandschutzmaßnahmen berücksich-

tigt:

Verhinderung der

Brandübertragung in

der gleichen Ebene

Verhinderung der

Brandübertragung

über Dach

Feuerschutzabschlüs-

se in der Brandwand

Einstufung in

Sicherheitskategorie