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03/16

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7.2.1

Betriebsbauten,Industrie-

und Gewerbebetriebe –

Einleitung

7.2

Betriebsbauten, Industrie- und

Gewerbebetriebe

7.2.1 Einleitung

Anforderungen an den Brandschutz bei Betriebs-

bauten ergeben sich unter anderem aus dem Arbeit-

nehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Ver-

ordnungen sowie aus den Bauordnungen der Bun-

desländer.

Mit dem Erscheinen der OIB-Richtlinie 2.1 „Brand-

schutz bei Betriebsbauten“ (OIB-RL 2.1) im April

2007 gab es erstmals umfassende Bestimmungen im

Bereich des Brandschutzes für Betriebsbauten. Die

Bauordnungen der österreichischen Bundesländer

enthielten bis dahin nur wenige Bestimmungen

über Betriebsbauten. Die zurzeit aktuelle Fassung

der OIB-Richtlinie 2.1 datiert mit März 2015.

Die Erläuternden Bemerkungen zur OIB-Richtlinie

2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“ (OIB-RL 2.1

Erläuterungen) sowie die Begriffsbestimmungen der

OIB-Richtlinien (OIB-RL Begriffsbestimmungen) tra-

gen zum Verständnis der Richtlinie wesentlich bei

und beinhalten relevante Definitionen. In Belangen,

die in der OIB-Richtlinie 2.1 nicht geregelt werden,

gelten die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2

„Brandschutz“ (OIB-RL 2) sowie die Erläuternden

Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“.

Im Weiteren wird auf die wesentlichsten Bestim-

mungen der OIB-Richtlinie 2.1 eingegangen.

OIB-Richtlinie 2.1

Erläuternde Bemer-

kungen zur OIB-

Richtlinie 2.1