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7.2.1
Betriebsbauten,Industrie-
und Gewerbebetriebe –
Einleitung
7.2
Betriebsbauten, Industrie- und
Gewerbebetriebe
7.2.1 Einleitung
Anforderungen an den Brandschutz bei Betriebs-
bauten ergeben sich unter anderem aus dem Arbeit-
nehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Ver-
ordnungen sowie aus den Bauordnungen der Bun-
desländer.
Mit dem Erscheinen der OIB-Richtlinie 2.1 „Brand-
schutz bei Betriebsbauten“ (OIB-RL 2.1) im April
2007 gab es erstmals umfassende Bestimmungen im
Bereich des Brandschutzes für Betriebsbauten. Die
Bauordnungen der österreichischen Bundesländer
enthielten bis dahin nur wenige Bestimmungen
über Betriebsbauten. Die zurzeit aktuelle Fassung
der OIB-Richtlinie 2.1 datiert mit März 2015.
Die Erläuternden Bemerkungen zur OIB-Richtlinie
2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“ (OIB-RL 2.1
Erläuterungen) sowie die Begriffsbestimmungen der
OIB-Richtlinien (OIB-RL Begriffsbestimmungen) tra-
gen zum Verständnis der Richtlinie wesentlich bei
und beinhalten relevante Definitionen. In Belangen,
die in der OIB-Richtlinie 2.1 nicht geregelt werden,
gelten die Bestimmungen der OIB-Richtlinie 2
„Brandschutz“ (OIB-RL 2) sowie die Erläuternden
Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“.
Im Weiteren wird auf die wesentlichsten Bestim-
mungen der OIB-Richtlinie 2.1 eingegangen.
OIB-Richtlinie 2.1
Erläuternde Bemer-
kungen zur OIB-
Richtlinie 2.1