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7.1.5

Seite 2

Flucht- und Rettungswege

• durch ein festverlegtes Rettungswegesystem an

der Gebäudeaußenwand ersetzt werden.

Der Rettungsweg mit Geräten der Feuerwehr sowie

das festverlegte Rettungswegesystem an der Gebäu-

deaußenwand sind nur dann zulässig, wenn sie ent-

sprechend ausgeführt sind.