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Flucht- und Rettungswege
• durch ein festverlegtes Rettungswegesystem an
der Gebäudeaußenwand ersetzt werden.
Der Rettungsweg mit Geräten der Feuerwehr sowie
das festverlegte Rettungswegesystem an der Gebäu-
deaußenwand sind nur dann zulässig, wenn sie ent-
sprechend ausgeführt sind.