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09/17

7.1.6

Seite 2

Brandbekämpfung

Hindernisse bei der Ausladung/Rettungshöhe dür-

fen nicht mehr als 1,25 m betragen.

Der am weitesten entfernte Gebäudezugang, der für

die Erschließung notwendig ist, darf in einer Entfer-

nung von höchstens 80 m Gehweglänge von der

Aufstellfläche für die Feuerwehrfahrzeuge liegen.

Die Aufstellfläche für Feuerwehrleitern darf längs

und quer 10 % Neigung nicht überschreiten.

Bei Gebäuden,bei denen keine ausreichende Lösch-

wasserversorgung sichergestellt ist, können im Ein-

zelfall zusätzliche brandschutztechnische Maßnah-

men erforderlich werden. Eine ausreichende Lösch-

wasserversorgung ist jedenfalls dann gegeben,wenn

eine Mindestlöschwasserrate von 1 l/(m

2

.min),bezo-

gen auf die größte Brandabschnittsfläche, verfügbar

ist.

Feuerwehr-

aufstellfläche