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Brandbekämpfung
Hindernisse bei der Ausladung/Rettungshöhe dür-
fen nicht mehr als 1,25 m betragen.
Der am weitesten entfernte Gebäudezugang, der für
die Erschließung notwendig ist, darf in einer Entfer-
nung von höchstens 80 m Gehweglänge von der
Aufstellfläche für die Feuerwehrfahrzeuge liegen.
Die Aufstellfläche für Feuerwehrleitern darf längs
und quer 10 % Neigung nicht überschreiten.
Bei Gebäuden,bei denen keine ausreichende Lösch-
wasserversorgung sichergestellt ist, können im Ein-
zelfall zusätzliche brandschutztechnische Maßnah-
men erforderlich werden. Eine ausreichende Lösch-
wasserversorgung ist jedenfalls dann gegeben,wenn
eine Mindestlöschwasserrate von 1 l/(m
2
.min),bezo-
gen auf die größte Brandabschnittsfläche, verfügbar
ist.
Feuerwehr-
aufstellfläche