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09/15

6.4.2

Seite 8

Flucht- und Rettungswege

nach OIB-Richtlinie 2015

wehr gesehen und gerettet werden können. Zur Ge-

währleistung der Rettung mit Geräten der Feuerwehr

(z.B. Drehleiter, Schiebeleiter oder Streckleiter) darf

die Feuerwehr nicht mehr als 10 km entfernt sein

und muss die Aufstellmöglichkeit bzw. der Schwenk-

bereich gegeben sein.Die erforderlichen Abmessun-

gen der Zufahrt und Aufstellfläche der Feuerwehr

sind in der TRVB F 134/87 „Flächen für die Feuer-

wehr auf Grundstücken“ festgelegt.

Das Anleitern mittels Drehleiter ist bis zum obersten

Fluchtniveau der Gebäudeklasse 5 von öffentlichen

Verkehrsflächen aus möglich (Achtung bei Baumbe-

wuchs und Oberleitung).

Die 3-teilige Schiebeleiter ist bis zu einer Höhe von

12 m Parapetoberkante über dem anschließenden

Gelände, die Streckleiter ist bis zu einer Rettungshö-

he von 8 m (Gebäudeklasse 3) einsetzbar.Bei einem

Rettungsweg mit Leitern der Feuerwehr muss jeden-

falls die lokale Feuerwehr bezüglich der zur Verfü-

gung stehenden Leitern eingebunden werden.

1

Hinsichtlich der Ausführung des festverlegten Ret-

tungswegesystems sind die Arbeitsstättenverord-

nung (AStV), die Arbeitsmittelverordnung (AMV)

sowie die ÖNORM Z 1600 heranzuziehen. (Anmer-

kung: In Wien gelten zusätzliche Anforderungen,

siehe MA37-395009-2015 Erläuterungen zur OIB-

Richtlinie 2,Ausgabe 2015 Punkt 7.6.2.)

1

Bzgl. Maßnahmen und Einrichtungen zur Unterstützung des Feuer-

wehreinsatzes vgl. Kapitel 8.4.

Rettungshöhe mit

Geräten der

Feuerwehr

Anleitern mittels

Schiebe- oder Steck-

leiter

Festverlegtes

Rettungswegesystem