

09/15
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Flucht- und Rettungswege
nach OIB-Richtlinie 2015
wehr gesehen und gerettet werden können. Zur Ge-
währleistung der Rettung mit Geräten der Feuerwehr
(z.B. Drehleiter, Schiebeleiter oder Streckleiter) darf
die Feuerwehr nicht mehr als 10 km entfernt sein
und muss die Aufstellmöglichkeit bzw. der Schwenk-
bereich gegeben sein.Die erforderlichen Abmessun-
gen der Zufahrt und Aufstellfläche der Feuerwehr
sind in der TRVB F 134/87 „Flächen für die Feuer-
wehr auf Grundstücken“ festgelegt.
Das Anleitern mittels Drehleiter ist bis zum obersten
Fluchtniveau der Gebäudeklasse 5 von öffentlichen
Verkehrsflächen aus möglich (Achtung bei Baumbe-
wuchs und Oberleitung).
Die 3-teilige Schiebeleiter ist bis zu einer Höhe von
12 m Parapetoberkante über dem anschließenden
Gelände, die Streckleiter ist bis zu einer Rettungshö-
he von 8 m (Gebäudeklasse 3) einsetzbar.Bei einem
Rettungsweg mit Leitern der Feuerwehr muss jeden-
falls die lokale Feuerwehr bezüglich der zur Verfü-
gung stehenden Leitern eingebunden werden.
1
Hinsichtlich der Ausführung des festverlegten Ret-
tungswegesystems sind die Arbeitsstättenverord-
nung (AStV), die Arbeitsmittelverordnung (AMV)
sowie die ÖNORM Z 1600 heranzuziehen. (Anmer-
kung: In Wien gelten zusätzliche Anforderungen,
siehe MA37-395009-2015 Erläuterungen zur OIB-
Richtlinie 2,Ausgabe 2015 Punkt 7.6.2.)
1
Bzgl. Maßnahmen und Einrichtungen zur Unterstützung des Feuer-
wehreinsatzes vgl. Kapitel 8.4.
Rettungshöhe mit
Geräten der
Feuerwehr
Anleitern mittels
Schiebe- oder Steck-
leiter
Festverlegtes
Rettungswegesystem