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09/13

3.3.2

Seite 6

Koordination der einzelnen

Gewerke und Abnahmen

lichkeit, sich zumindest an die ÖBA zu wenden, oh-

ne dadurch einen Vertragsbruch zu begehen und

sich durch „Nörgeleien“ der Möglichkeit einer Be-

auftragung bei anderen Projekten selbst zu berau-

ben.

Ein Grundübel ist dabei oft,dass dieWahl des Brand-

dämmers und der Zeitpunkt seiner Beauftragung

meistens hinausgezögert werden und erst nach be-

reits umfangreichen Vorleistungen durch die Verle-

gung der Leitungen erfolgen. Dadurch kann keine

Vorkoordination der für die Branddämmung z.B. u.a.

zu berücksichtigenden zulässigen Maximalbelegun-

gen und notwendigen Mindestabstände in Durch-

brüchen bzw. der durch die gültigen Normierungen

und Prüfungszulassungen der zu verwendenden

Materialien einzuhaltenden Trennungen zwischen

den Leitungssystemen selbst erfolgen.

Bei oben genanntem Fall trennt sich dann auch in

Bezug auf die ausführenden Unternehmen die Spreu

von Weizen: Die einen Subunternehmer lassen sich

einschüchtern und verschließen aufgrund des Um-

standes,dass keine begleitende Kontrolle durch einen

Sachverständigen oder eine Prüfanstalt besteht, das

„Loch“ einfach irgendwie. Die anderen weigern sich

entsprechend ihrer Verpflichtung zur fach- und sach-

gerechten Ausführung mit allen Folgen und rufen, so

durch den Auftraggeber keine entsprechende Abän-

derung der bestehenden Ausführungen erreicht wer-

den kann, selbstständig einen Brandschutzsachver-

ständigen, der die dahingehende Beurteilung durch-

führt bzw.versucht,aus den bestehenden Gegebenhei-

ten, so dies überhaupt noch möglich ist, eine durch

ihn vertretbare Lösung zu finden, die durch eine ob-

jektspezifische Beurteilung ausgeführt werden kann.