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Koordination der einzelnen
Gewerke und Abnahmen
lichkeit, sich zumindest an die ÖBA zu wenden, oh-
ne dadurch einen Vertragsbruch zu begehen und
sich durch „Nörgeleien“ der Möglichkeit einer Be-
auftragung bei anderen Projekten selbst zu berau-
ben.
Ein Grundübel ist dabei oft,dass dieWahl des Brand-
dämmers und der Zeitpunkt seiner Beauftragung
meistens hinausgezögert werden und erst nach be-
reits umfangreichen Vorleistungen durch die Verle-
gung der Leitungen erfolgen. Dadurch kann keine
Vorkoordination der für die Branddämmung z.B. u.a.
zu berücksichtigenden zulässigen Maximalbelegun-
gen und notwendigen Mindestabstände in Durch-
brüchen bzw. der durch die gültigen Normierungen
und Prüfungszulassungen der zu verwendenden
Materialien einzuhaltenden Trennungen zwischen
den Leitungssystemen selbst erfolgen.
Bei oben genanntem Fall trennt sich dann auch in
Bezug auf die ausführenden Unternehmen die Spreu
von Weizen: Die einen Subunternehmer lassen sich
einschüchtern und verschließen aufgrund des Um-
standes,dass keine begleitende Kontrolle durch einen
Sachverständigen oder eine Prüfanstalt besteht, das
„Loch“ einfach irgendwie. Die anderen weigern sich
entsprechend ihrer Verpflichtung zur fach- und sach-
gerechten Ausführung mit allen Folgen und rufen, so
durch den Auftraggeber keine entsprechende Abän-
derung der bestehenden Ausführungen erreicht wer-
den kann, selbstständig einen Brandschutzsachver-
ständigen, der die dahingehende Beurteilung durch-
führt bzw.versucht,aus den bestehenden Gegebenhei-
ten, so dies überhaupt noch möglich ist, eine durch
ihn vertretbare Lösung zu finden, die durch eine ob-
jektspezifische Beurteilung ausgeführt werden kann.