

09/13
3.3.2
Seite 12
Koordination der einzelnen
Gewerke und Abnahmen
Zeitweise entsteht leider,wenn die Probleme vor Ort
zu groß werden und man sich auf die Zuziehung
eines beratenden Sachverständigen besinnt bzw.
vom Bauherrn im Bauverlauf die Abnahme der Leis-
tungen sachverständig gefordert wird, der Eindruck,
dass die nun schon seit geraumer Zeit gültigen Vor-
gaben, die ja auch den Stand der Technik wieder-
spiegeln, bei manchen Planern, örtlichen Bauauf-
sichten, aber auch leider bei Ausführenden nie an-
gekommen oder an diesen spurlos vorübergegan-
gen sind. Hier kann der Hinweis auf erfolgende
Haftungen nicht oft genug betont werden!
Im schlechtesten Fall hat man es also mit einer Ver-
kettung von möglichen Problemen zu tun, von de-
nen jedes für sich alleine schon im Zuge der beglei-
tenden Kontrolle, aber spätestens bei der Abnahme
fatale Auswirkungen haben kann, die sich in der
notwendigen Sanierungszeit, den eigenen Sanie-
rungskosten,aber auch den Kosten etwaiger Demon-
tagen und Stehzeiten anderer Gewerke, wer immer
diese zu tragen hat, niederschlagen.
Dazu zählen u.a.die nachfolgend angeführten Punk-
te, bei denen jeder Beteiligte für sich überlegen
sollte,ob auch er hier sich wiederfindet und entspre-
chende Verbesserungen zu einer im Gesamten des
Projektes normkonformen Ausführung beitragen
kann:
Haftung