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09/13

Seite 11

3.3.2

Koordination der einzelnen

Gewerke und Abnahmen

zu bleiben – dem Branddämmer lediglich das Band

beigestellt wird. Die Montage und der Einbau bzw.

Verbau mit der Abschottung haben aufgrund der

Haftungsübernahme aber ausschließlich durch die-

sen zu erfolgen.

Wenn sich derartige Probleme summieren, haben

diese aber,um einen Anfang zu finden,sehr oft ihren

Ursprung schon in der Ausschreibung der Leistun-

gen.

Wenn nicht auf die Letztausgaben von standardisier-

ten Ausschreibungen zurückgegriffen wird – diese

sind ja mit Kosten für den Ausschreibenden verbun-

den – fehlen eigentlich für die ordnungsgemäße

Anbotslegung entsprechende Angaben bzw. wissen

die Ausschreiber oft selbst nicht, was eigentlich

normkonform zu fordern ist.

Hinweis

Ein Hinweis für Ausschreibungen anbietende Unter-

nehmen: Fehlende Angaben zur Bestimmung z.B. der

Nutzung als selbstluftführende Lüftungsleitung oder

Entrauchungsleitung, Drücke, Einwirkrichtung der

Brandbelastung usw. sind zu hinterfragen. Außerdem

„gehören“ angefragte Leistungen, die angeboten wer-

den, aber aufgrund von zum momentanen Zeitpunkt

nicht bestehenden geprüften Systemen ausgeführt

werden können, trotzdem dem Anbieter. Das könnte

im Extremfall den Anbieter mit all den dabei entste-

henden Kosten dazu verpflichten, für diese Ausfüh-

rung in einem zumindest orientierenden Brandver-

such bei einer der akkreditierten Prüfanstalten die

Einsatztauglichkeit der angefragten und angebotenen

brandschutztechnischen Maßnahme nachzuweisen.

Ausschreibung der

Leistungen