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3.3.2
Koordination der einzelnen
Gewerke und Abnahmen
zu bleiben – dem Branddämmer lediglich das Band
beigestellt wird. Die Montage und der Einbau bzw.
Verbau mit der Abschottung haben aufgrund der
Haftungsübernahme aber ausschließlich durch die-
sen zu erfolgen.
Wenn sich derartige Probleme summieren, haben
diese aber,um einen Anfang zu finden,sehr oft ihren
Ursprung schon in der Ausschreibung der Leistun-
gen.
Wenn nicht auf die Letztausgaben von standardisier-
ten Ausschreibungen zurückgegriffen wird – diese
sind ja mit Kosten für den Ausschreibenden verbun-
den – fehlen eigentlich für die ordnungsgemäße
Anbotslegung entsprechende Angaben bzw. wissen
die Ausschreiber oft selbst nicht, was eigentlich
normkonform zu fordern ist.
Hinweis
Ein Hinweis für Ausschreibungen anbietende Unter-
nehmen: Fehlende Angaben zur Bestimmung z.B. der
Nutzung als selbstluftführende Lüftungsleitung oder
Entrauchungsleitung, Drücke, Einwirkrichtung der
Brandbelastung usw. sind zu hinterfragen. Außerdem
„gehören“ angefragte Leistungen, die angeboten wer-
den, aber aufgrund von zum momentanen Zeitpunkt
nicht bestehenden geprüften Systemen ausgeführt
werden können, trotzdem dem Anbieter. Das könnte
im Extremfall den Anbieter mit all den dabei entste-
henden Kosten dazu verpflichten, für diese Ausfüh-
rung in einem zumindest orientierenden Brandver-
such bei einer der akkreditierten Prüfanstalten die
Einsatztauglichkeit der angefragten und angebotenen
brandschutztechnischen Maßnahme nachzuweisen.
Ausschreibung der
Leistungen