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3.3.2
Koordination der einzelnen
Gewerke und Abnahmen
Das Problem der zu späten Beauftragung findet sich
aber auch bei Projekten, bei denen die Branddäm-
mung als eigenes Gewerk ausgeschrieben wird. Hier
passiert es oft, und das kann leider nicht genug be-
tont werden, dass sowohl die Grundplanung, als
auch die bereits vor langem erfolgte Haustechnik-
planung die brandschutztechnischen Anforderun-
gen nicht berücksichtigt haben oder dass diese
auch unter zusätzlichen baulichen Aufwendungen
gar nicht mehr erfüllt werden können.
Ein immer wieder zu Differenzen zwischen Planung
und Ausführung führendes Thema sind Schachtfüh-
rungen, egal ob diese gemäß der Installationen-
Richtlinien der MA 37 für die Stadt Wien als Schacht-
type A (durchgehender vertikaler Schacht mit der
brandschutztechnischen Anforderung an die
Schachtwände und die aus diesem austretenden
Leitungen) oder als Schachttype B (Herstellung der
brandschutztechnischen Trennung im Decken-
durchtrittsbereich) geplant werden. Diese Schacht-
führungen verringern als notwendiges Übel die ver-
miet- oder verkaufbare Nutzfläche und werden des-
halb, so hat es zeitweise den Anschein, in der Größe
der Deckendurchbrüche und der dann sich daraus
ergebenden Schachtwände auf ein Mindestmaß
„geschätzt“.
Sind dann gemäß erfolgter Planung bereits infolge
z.B. nicht bedachter Dämmstärken oder nachträg-
lich auftretender Erkenntnisse über in der Planung
vergessene Leitungen, aber auch infolge von Son-
derwünschen von Bauherrn oder Nutzern die De-
ckendurchbrüche zu klein, kann durch die be-
scheidmäßige Anforderung auf die Erfüllung der
Ausführungen nach der normkonformen EI-Klassifi-
Problem der zu
späten Beauftragung
Schachtführungen