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09/13

Seite 7

3.3.2

Koordination der einzelnen

Gewerke und Abnahmen

Das Problem der zu späten Beauftragung findet sich

aber auch bei Projekten, bei denen die Branddäm-

mung als eigenes Gewerk ausgeschrieben wird. Hier

passiert es oft, und das kann leider nicht genug be-

tont werden, dass sowohl die Grundplanung, als

auch die bereits vor langem erfolgte Haustechnik-

planung die brandschutztechnischen Anforderun-

gen nicht berücksichtigt haben oder dass diese

auch unter zusätzlichen baulichen Aufwendungen

gar nicht mehr erfüllt werden können.

Ein immer wieder zu Differenzen zwischen Planung

und Ausführung führendes Thema sind Schachtfüh-

rungen, egal ob diese gemäß der Installationen-

Richtlinien der MA 37 für die Stadt Wien als Schacht-

type A (durchgehender vertikaler Schacht mit der

brandschutztechnischen Anforderung an die

Schachtwände und die aus diesem austretenden

Leitungen) oder als Schachttype B (Herstellung der

brandschutztechnischen Trennung im Decken-

durchtrittsbereich) geplant werden. Diese Schacht-

führungen verringern als notwendiges Übel die ver-

miet- oder verkaufbare Nutzfläche und werden des-

halb, so hat es zeitweise den Anschein, in der Größe

der Deckendurchbrüche und der dann sich daraus

ergebenden Schachtwände auf ein Mindestmaß

„geschätzt“.

Sind dann gemäß erfolgter Planung bereits infolge

z.B. nicht bedachter Dämmstärken oder nachträg-

lich auftretender Erkenntnisse über in der Planung

vergessene Leitungen, aber auch infolge von Son-

derwünschen von Bauherrn oder Nutzern die De-

ckendurchbrüche zu klein, kann durch die be-

scheidmäßige Anforderung auf die Erfüllung der

Ausführungen nach der normkonformen EI-Klassifi-

Problem der zu

späten Beauftragung

Schachtführungen