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Koordination der einzelnen
Gewerke und Abnahmen
verständigen für einige Stunden zur Überprüfung der
zu berücksichtigenden Anforderungen beizuziehen.
Solche Beispiele könnten eigene Kapitel füllen.
Ein weiteres, sich immer wieder zeigendes Problem
stellt der Wunsch nach Kosteneinsparung in der
Form dar, dass Haustechnikfirmen notwendige Teil-
arbeiten in Eigenregie erstellen wollen und der
dann beauftragte Branddämmer als Subunterneh-
mer auf diesen Vorleistungen aufsetzen und dafür
aber auch die Gesamthaftung übernehmen soll.
Dies entsteht aus der Situation heraus, dass der Auf-
traggeber meist auch mit einem Anbieter brand-
schutztechnischer Produkte Lieferverträge hat und
sich durch günstigen Einkauf und Montage in Eigen-
regie, z.B. von Brandschutzbändern an brennbaren
Rohrleitungen, eine Kostenersparnis erhofft.
Wegen der normativen Vorgaben bzgl. der Verwen-
dung nur eines geprüften Systems für die Herstellung
raumabschließender Ausführungen im Brandschutz,
explizit für Abschottungen, muss nun entweder der
Branddämmer, wenn sich das im Vorfeld schon be-
kannte System mit seinem angebotenen System nicht
deckt, das System des Ausschreibers zu einem höhe-
ren Preis anbieten oder, sollte die hinweisende Anga-
be gar nicht gemacht worden sein, der Auftraggeber,
wenn er bei seinem System bleibt, den sich ergeben-
den Nachtrag für die Anpassung an dieses System,das
nicht das des Auftragnehmers ist, akzeptieren.
Im Zuge von begleitenden Kontrollen oder Vorbe-
sprechungen bei Projekten, bei denen der Verfasser
beigezogen ist, erfolgt hier immer wieder der Hin-
weis, dass – um beim Beispiel Brandschutzbänder
Wunsch nach
Kosteneinsparung