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09/13

3.3.2

Seite 10

Koordination der einzelnen

Gewerke und Abnahmen

verständigen für einige Stunden zur Überprüfung der

zu berücksichtigenden Anforderungen beizuziehen.

Solche Beispiele könnten eigene Kapitel füllen.

Ein weiteres, sich immer wieder zeigendes Problem

stellt der Wunsch nach Kosteneinsparung in der

Form dar, dass Haustechnikfirmen notwendige Teil-

arbeiten in Eigenregie erstellen wollen und der

dann beauftragte Branddämmer als Subunterneh-

mer auf diesen Vorleistungen aufsetzen und dafür

aber auch die Gesamthaftung übernehmen soll.

Dies entsteht aus der Situation heraus, dass der Auf-

traggeber meist auch mit einem Anbieter brand-

schutztechnischer Produkte Lieferverträge hat und

sich durch günstigen Einkauf und Montage in Eigen-

regie, z.B. von Brandschutzbändern an brennbaren

Rohrleitungen, eine Kostenersparnis erhofft.

Wegen der normativen Vorgaben bzgl. der Verwen-

dung nur eines geprüften Systems für die Herstellung

raumabschließender Ausführungen im Brandschutz,

explizit für Abschottungen, muss nun entweder der

Branddämmer, wenn sich das im Vorfeld schon be-

kannte System mit seinem angebotenen System nicht

deckt, das System des Ausschreibers zu einem höhe-

ren Preis anbieten oder, sollte die hinweisende Anga-

be gar nicht gemacht worden sein, der Auftraggeber,

wenn er bei seinem System bleibt, den sich ergeben-

den Nachtrag für die Anpassung an dieses System,das

nicht das des Auftragnehmers ist, akzeptieren.

Im Zuge von begleitenden Kontrollen oder Vorbe-

sprechungen bei Projekten, bei denen der Verfasser

beigezogen ist, erfolgt hier immer wieder der Hin-

weis, dass – um beim Beispiel Brandschutzbänder

Wunsch nach

Kosteneinsparung