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03/15

Seite 5

9.2.1

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

• Technikseminar „Gaslöschanlagen“

mind. 120 Minuten Ausbildungsdauer

• Technikseminar „Druckbelüftungsanlagen“

mind. 120 Minuten Ausbildungsdauer

Brandschutzbeauftragte haben jedenfalls das Modul

1 und 2 zu absolvieren. Beide Module sind jeweils

mit einer Erfolgskontrolle abzuschließen. Sind tech-

nische Brandschutzeinrichtungen vorhanden, ha-

ben sie auch die erforderlichen Technikseminare zu

besuchen (natürliche Rauch- und Wärmeabzugsan-

lagen bis zu drei Auslösegruppen, Stiegenhausen-

trauchungsanlagen und Gaslöschanlagen mit bis zu

zwei Auslösebereichen mit eigener Versorgung blei-

ben dabei unberücksichtigt).

Innerhalb von 5 Jahren nach Absolvierung des Mo-

dul 2 muss auch, dem Objekt entsprechend, gege-

benfalls ein weiteres nutzungsbezogenes Seminar

absolviert werden. Dabei werden folgende Nut-

zungsseminare unterschieden:

• N1 – „Betriebe mit besonderer Personengefähr-

dung“ wie Hotels, Schulen, Universitäten, Büroge-

bäude, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen,

Verkaufsstätten, Hochhäuser

• N2 – „Betriebe mit erhöhter Brandgefahr“ wie

Gewerbe- und Industrieanlagen,Holz- und Papier-

verarbeitende Betriebe

• N3 – „Betriebe mit besonderen Gefährdungen“

wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Strafvollzugsan-

stalten (Ausbildung vorzugsweise vor Ort)