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9.2.1
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Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
Er sollte unmittelbar der Unternehmensleitung un-
terstellt sein (mittleres Management) und in größe-
ren Unternehmen eine Stabfunktion darstellen. Bei
externen Brandschutzbeauftragten sind betriebsin-
terne Brandschutzwarte für laufende Brandverhü-
tungstätigkeiten sinnvoll.
9.2.1.1 Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
Die Ausbildung der Brandschutzbeauftragten ist in
Österreich einheitlich geregelt. Die Ausbildungs-
inhalte, die Ausbildungsdauer und die Anforderun-
gen an die Ausbildungsinstitution sind in der
TRVB 117 O/2010 geregelt.
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Module:
• Modul 1 „Brandschutzwart“
mind. 360 Minuten Ausbildungsdauer
• Modul 2 „Brandschutzbeauftragter“
mind. 660 Minuten Ausbildungsdauer
• Modul 3 „Brandschutzgruppe“
Das Modul 3 wird nach Wegfall der Brandschutz-
gruppe (siehe dazu Kapitel 9.2.1.2) verändert
werden
• Technikseminar „Brandmeldeanlagen“
mind. 240 Minuten Ausbildungsdauer
• Technikseminar „Rauch- undWärmeabzugsanlagen“
mind. 120 Minuten Ausbildungsdauer
• Technikseminar „Sprinkleranlagen bzw.
EAL-Anlagen“
mind. 360 Minuten Ausbildungsdauer
Stellung im
Führungssystem
TRVB 117 O
Ausbildungsmodule