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Seite 1

9.1

Schnittstellen – Einleitung

9

Schnittstellen zum orga-

nisatorischen und be-

trieblichen Brandschutz

9.1

Schnittstellen – Einleitung

Bereits in der Planungsphase muss man sich Gedan-

ken über die sinnvolle Anwendung von Brand-

schutzmaßnahmen machen, weil gegebenenfalls.

durch die Vielzahl an baulichen und technischen

Brandschutzeinrichtungen langfristige Wartungs-, In-

standhaltungs- und Revisionstätigkeiten notwendig

werden können

1

(vgl. dazu auch Kap. 4.1)

Der ordnungsgemäße Zustand der aus der Planung

resultierenden Maßnahmen ist in weiterer Folge

durch organisatorische Maßnahmen (Brandschutz-

beauftragter, Brandschutzwart, Evakuierungshelfer

etc.) während der Nutzung eines Objekts sicher zu

stellen.

Um diese Schnittstelle der Planung, übergehend in

den laufenden Betrieb, lückenlos zu schließen, gilt

für den organisatorischen Brandschutz die Prüfung

vor der Nutzung.

Die Umsetzung der Einreichplanung oder des

Brandschutzkonzepts ist zu kontrollieren. Die Prü-

fung erstreckt sich auf Umsetzung und Vorhanden-

sein der Maßnahmen, ihre Langzeitgültigkeit und

die Funktionalität bei Ausfall einzelner Elemente

(temporär oder dauernd) Für eine derartige Prü-

fung empfiehlt es sich zum Beispiel, eng mit dem

1

Vgl. dazu auch Kapitel 4.1.

Planungsphase

Organisatorische

Maßnahmen

Prüfung vor der

Nutzung