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09/13

9.2.1

Seite 2

Organisatorischer

Brandschutz –

Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzbeauftragte ist wesentlicher Be-

standteil des organisatorischen Brandschutzes im

Unternehmen und damit einer der Eckpfeiler des

gesamten Brandschutzsystems.Wird der organisato-

rische Brandschutz nicht aktiv gelebt, ist einerseits

mit der Gefahr einer vermehrten Brandentstehung

und andererseits im Brandfall selbst mit einer nor-

malerweise vermeidbaren Brandausbreitung zu

rechnen. Auch erhöhte Personengefährdung durch

Unkenntnis des richtigen Verhaltens im Brandfall ist

oftmals die Folge. Das bedeutet für Unternehmer

und Verantwortliche, dass auch ohne behördliche

Vorschreibungen und über die behördlichen Vorga-

ben hinaus alles unternommen werden muss, um

die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten.

Die Einsetzung eines Brandschutzbeauftragten ist

oft eine behördliche Vorgabe (Auflage im Bescheid)

oder das Ergebnis einer behördlichen Überprüfung.

Aber gerade auch bei bestehenden Einrichtungen

und Institutionen,bei denen noch kein Brandschutz-

beauftragter bescheidmäßig vorgesehen ist, gibt es

im vorbeugenden Brandschutz viele offene Fragen.

Die Einführung neuer Arbeitsmethoden muss vom

Betrieb bewertet werden. Hier kommt die Eigenver-

antwortung zu tragen. Denn der Verantwortliche, der

einem Unternehmen oder einer Institution vorsteht,

ist zweifellos für die Sicherheit zuständig.Dabei kann

es sich hier natürlich auch um Sicherheitsbelange

handeln, die weit über die behördlichen Vorgaben

hinausgehen. Man kann sich also nicht nur auf be-

hördliche Aufträge verlassen, sondern es ist dafür

Sorge zu tragen, dass Gefahren erkannt und beseitigt

werden. Das ist zweifellos Aufgabe der jeweiligen

Betriebliche

Schutzinteressen