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Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
Der Brandschutzbeauftragte ist wesentlicher Be-
standteil des organisatorischen Brandschutzes im
Unternehmen und damit einer der Eckpfeiler des
gesamten Brandschutzsystems.Wird der organisato-
rische Brandschutz nicht aktiv gelebt, ist einerseits
mit der Gefahr einer vermehrten Brandentstehung
und andererseits im Brandfall selbst mit einer nor-
malerweise vermeidbaren Brandausbreitung zu
rechnen. Auch erhöhte Personengefährdung durch
Unkenntnis des richtigen Verhaltens im Brandfall ist
oftmals die Folge. Das bedeutet für Unternehmer
und Verantwortliche, dass auch ohne behördliche
Vorschreibungen und über die behördlichen Vorga-
ben hinaus alles unternommen werden muss, um
die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Einsetzung eines Brandschutzbeauftragten ist
oft eine behördliche Vorgabe (Auflage im Bescheid)
oder das Ergebnis einer behördlichen Überprüfung.
Aber gerade auch bei bestehenden Einrichtungen
und Institutionen,bei denen noch kein Brandschutz-
beauftragter bescheidmäßig vorgesehen ist, gibt es
im vorbeugenden Brandschutz viele offene Fragen.
Die Einführung neuer Arbeitsmethoden muss vom
Betrieb bewertet werden. Hier kommt die Eigenver-
antwortung zu tragen. Denn der Verantwortliche, der
einem Unternehmen oder einer Institution vorsteht,
ist zweifellos für die Sicherheit zuständig.Dabei kann
es sich hier natürlich auch um Sicherheitsbelange
handeln, die weit über die behördlichen Vorgaben
hinausgehen. Man kann sich also nicht nur auf be-
hördliche Aufträge verlassen, sondern es ist dafür
Sorge zu tragen, dass Gefahren erkannt und beseitigt
werden. Das ist zweifellos Aufgabe der jeweiligen
Betriebliche
Schutzinteressen