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Organisatorischer
Brandschutz –
Brandschutzbeauftragte
Organisation. Weiters führt ein Brandereignis meist
zu Betriebsunterbrechungen, welche unter Umstän-
den den Betrieb in seiner wirtschaftlichen Existenz
gefährden können bzw. weitreichende Konsequen-
zen und Aufwendungen nach sich ziehen. Eine ent-
sprechende Brandschutzbeauftragten-Tätigkeit kann
häufig sogar die Brandentstehungen selbst, jeden-
falls aber im Brandfall zumindest die zu erwartende
Schadenssumme und die Ausfallszeiten minimieren.
Der Brandschutzbeauftragte muss geistig und kör-
perlich geeignet sein und je nach technischen
Brandschutzeinrichtungen unterschiedliche Ausbil-
dungen absolvieren. Er soll Gefahren erkennen, be-
urteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt werden.
Eine Mitgliedschaft in einer Feuerwehr ist nicht Vor-
aussetzung für die Eignung.Vielmehr sind es techni-
sches Verständnis und Durchsetzungskraft.
Die Aufgaben sind neben den gesetzlichen Bestim-
mungen in TRVB O 119/2006 und TRVB O 120/2006
detailliert geregelt. Im Normalbetrieb sind dies die
Durchführung der Eigenkontrollen und die Führung
des Brandschutzbuches, die Freigabe der Heißarbei-
ten, die Unterweisung der Mitarbeiter und die Um-
setzung der Brandschutzordnung. Im Brandfall kom-
men noch die Evakuierung des Gebäudes, die
Durchführung von Erstlöschmaßnahmen und die
Einweisung der Feuerwehr hinzu.
Grundsätzlich soll der Brandschutzbeauftragte auch
den Kontakt zur örtlichen Feuerwehr herstellen und
pflegen, die Betriebsleitung soweit wie möglich in
Fragen des Brandschutzes beraten und bei Ausfall
oder Außerbetriebsetzung von brandschutztechni-
schen Anlagen die Ersatzmaßnahmen festlegen.
Eignung
Aufgaben