

03/15
8.3.7
Seite 10
Druckbelüftungsanlagen
Hinweis
Damit nicht Druckdifferenzen, die durch Windeinflüs-
se, Kamineffekte oder Kolbeneffekte infolge Aufzugs-
bewegungen induziert werden können, die für die
Rauchrückhaltung mindestens erforderliche Druck-
differenz reduzieren, wird für die Dimensionierung
einer DBA eine künstlich zu erzeugende Mindest-
druckdifferenz von 50 Pa an der Grenze vom ge-
schützten zum nicht geschützten Bereich in den Re-
gelwerken empfohlen. Sie enthält eine für die Praxis
als ausreichend erachtete (akzeptiertes Restrisiko)
Sicherheitsreserve.
In den letzten Jahren wurden teilweise heftige Dis-
kussionen über Kamineffekte und die Wirksamkeit
von DBA in Hochhäusern geführt. Zutreffend ist,
dass der Kamineffekt bei sehr hohen,nicht unterteil-
ten Stiegenhäusern und/oder bei nur zentraler Zu-
lufteinbringung unbedingt beachtet werden muss.
Bei Abnahmeüberprüfungen von DBA in mehreren
HochhäusernWiens inklusive Messungen der Druck-
differenzen und Strömungsgeschwindigkeiten durch
Öffnungen zwischen geschütztem und ungeschütz-
tem Bereich zu verschiedenen Tages- und Jahreszei-
ten wurde festgestellt, dass die gemäß TRVB S 112
geforderten Dimensionierungsparameter erreicht
werden, wenn auch oft erst nach erforderlichen Ju-
stierungsmaßnahmen (Ventilatorsteuerungen, Wi-
derstandskorrekturen an Öffnungen etc.) an der
DBA und baulichen Sanierungsmaßnahmen (Erwei-
terung von luftführenden Querschnitten, Einstellen
von Türschließern, Dichtungsmaßnahmen etc.). Fäl-
le,bei denen inWiener Hochhäusern durch Umwelt-
einflüsse oder Kamineffekt hervorgerufene Druck-
differenzen das Öffnen von Fluchttüren unmöglich
Mindestdruck-
differenz von 50 Pa
Kamineffekt