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03/15

8.3.7

Seite 10

Druckbelüftungsanlagen

Hinweis

Damit nicht Druckdifferenzen, die durch Windeinflüs-

se, Kamineffekte oder Kolbeneffekte infolge Aufzugs-

bewegungen induziert werden können, die für die

Rauchrückhaltung mindestens erforderliche Druck-

differenz reduzieren, wird für die Dimensionierung

einer DBA eine künstlich zu erzeugende Mindest-

druckdifferenz von 50 Pa an der Grenze vom ge-

schützten zum nicht geschützten Bereich in den Re-

gelwerken empfohlen. Sie enthält eine für die Praxis

als ausreichend erachtete (akzeptiertes Restrisiko)

Sicherheitsreserve.

In den letzten Jahren wurden teilweise heftige Dis-

kussionen über Kamineffekte und die Wirksamkeit

von DBA in Hochhäusern geführt. Zutreffend ist,

dass der Kamineffekt bei sehr hohen,nicht unterteil-

ten Stiegenhäusern und/oder bei nur zentraler Zu-

lufteinbringung unbedingt beachtet werden muss.

Bei Abnahmeüberprüfungen von DBA in mehreren

HochhäusernWiens inklusive Messungen der Druck-

differenzen und Strömungsgeschwindigkeiten durch

Öffnungen zwischen geschütztem und ungeschütz-

tem Bereich zu verschiedenen Tages- und Jahreszei-

ten wurde festgestellt, dass die gemäß TRVB S 112

geforderten Dimensionierungsparameter erreicht

werden, wenn auch oft erst nach erforderlichen Ju-

stierungsmaßnahmen (Ventilatorsteuerungen, Wi-

derstandskorrekturen an Öffnungen etc.) an der

DBA und baulichen Sanierungsmaßnahmen (Erwei-

terung von luftführenden Querschnitten, Einstellen

von Türschließern, Dichtungsmaßnahmen etc.). Fäl-

le,bei denen inWiener Hochhäusern durch Umwelt-

einflüsse oder Kamineffekt hervorgerufene Druck-

differenzen das Öffnen von Fluchttüren unmöglich

Mindestdruck-

differenz von 50 Pa

Kamineffekt