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7.6.3
Entsorgungsanlagen –
Organisatorischer Brand-
schutz
7.6.3 Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz stellt u.a. sicher,
dass die festgelegten Maßnahmen umgesetzt wer-
den bzw. die vorhandenen Einrichtungen ordnungs-
gemäß funktionieren und das Personal hinsichtlich
des Themas Brandschutz geschult und sensibilisiert
wird. Wesentlich für Betriebe, ob gemäß Richtlinie
erforderlich oder nicht, ist die Installierung eines
Brandschutzbeauftragten, einer Person, die sich um
die Belange des Brandschutzes am Standort küm-
mert. Erfahrungsgemäß entstehen die häufigsten
Brandereignisse neben der Materialienlagerung
durch Arbeiten an Anlagenteilen.Dieses Risiko kann
z.B. durch ein Freigabesystem mit entsprechender
Unterweisung und Sicherungsmaßnahmen (Hand-
feuerlöscher,Abdeckmaterial…) minimiert werden.
Zusätzlich ist der Brandschutzbeauftragte auch für
die Evaluierung der Brandschutzpläne verantwort-
lich und sollte diese mit der zuständigen Feuerwehr
abstimmen. Weiterführend sollten auch Übungen
mit den jeweiligen Einsatzkräften durchgeführt wer-
den, in welchen die wichtigsten Maßnahmen, wie
z.B. die Löschwasserversorgung, geschult werden.
7.6.3.1 Genehmigungssituation / Versicherung
Nach einem Brandereignis ist die wichtigste Frage,
ob die ausgeführten Tätigkeiten und Einrichtungen
mit den in der Genehmigung enthaltenen Vorgaben
bzw. Vorschreibungen auch übereinstimmen bzw.
übereingestimmt haben. Dies kann spätestens bei
der Diskussion mit dem zuständigen Sachversiche-
rer ein unangenehmes Erwachen geben. Wie die
Praxis zeigt, werden häufig Lagerflächen aufgrund
Brandschutzbeauf-
tragter
Evaluierung der
Brandschutzpläne