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7.6.3

Entsorgungsanlagen –

Organisatorischer Brand-

schutz

7.6.3 Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz stellt u.a. sicher,

dass die festgelegten Maßnahmen umgesetzt wer-

den bzw. die vorhandenen Einrichtungen ordnungs-

gemäß funktionieren und das Personal hinsichtlich

des Themas Brandschutz geschult und sensibilisiert

wird. Wesentlich für Betriebe, ob gemäß Richtlinie

erforderlich oder nicht, ist die Installierung eines

Brandschutzbeauftragten, einer Person, die sich um

die Belange des Brandschutzes am Standort küm-

mert. Erfahrungsgemäß entstehen die häufigsten

Brandereignisse neben der Materialienlagerung

durch Arbeiten an Anlagenteilen.Dieses Risiko kann

z.B. durch ein Freigabesystem mit entsprechender

Unterweisung und Sicherungsmaßnahmen (Hand-

feuerlöscher,Abdeckmaterial…) minimiert werden.

Zusätzlich ist der Brandschutzbeauftragte auch für

die Evaluierung der Brandschutzpläne verantwort-

lich und sollte diese mit der zuständigen Feuerwehr

abstimmen. Weiterführend sollten auch Übungen

mit den jeweiligen Einsatzkräften durchgeführt wer-

den, in welchen die wichtigsten Maßnahmen, wie

z.B. die Löschwasserversorgung, geschult werden.

7.6.3.1 Genehmigungssituation / Versicherung

Nach einem Brandereignis ist die wichtigste Frage,

ob die ausgeführten Tätigkeiten und Einrichtungen

mit den in der Genehmigung enthaltenen Vorgaben

bzw. Vorschreibungen auch übereinstimmen bzw.

übereingestimmt haben. Dies kann spätestens bei

der Diskussion mit dem zuständigen Sachversiche-

rer ein unangenehmes Erwachen geben. Wie die

Praxis zeigt, werden häufig Lagerflächen aufgrund

Brandschutzbeauf-

tragter

Evaluierung der

Brandschutzpläne