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Entsorgungsanlagen –
Maßnahmen
rausgegeben wurde, für alle Objekte gilt, die nach
ihrem Inkrafttreten errichtet wurden. Für Bestands-
bauten kann weiterhin die Ausgabe 1997 der TRVB
124 angewendet werden; für Zubauten zu Bestands-
bauten gilt allerdings die Ausgabe 2017.
Für Betriebsanlagenstandorte der Entsorgungswirt-
schaft sind mindestens Handfeuerlöscher und
Wandhydranten vorzusehen. Weiters haben sich
auch Schlauchkästen im Bereich von (sofern vor-
handen) Hydranten bewährt. Diese sind mit einem
Hydrantenschlüssel, Schläuchen und einem Strahl-
rohr bestückt und ermöglichen es dem Betriebsper-
sonal, bereits einen ersten Löschangriff zu starten,
bevor die Feuerwehr am Standort eintrifft.
Für Lagerbereiche in Baulichkeiten hat sich aus der
Praxis gezeigt, dass Trockenlöschleitungen die beste
Bekämpfungsmaßnahme darstellen. Eine Trocken-
löschleitung kann durch eine über den Lagerungen
positionierte Sprinkleranlage realisiert werden, wel-
che über Einspeisestellen im Freibereich oder Feuer-
löschventilen aus Löschanlagen angespeist werden
kann. Die Einspeisung aus dem Freibereich erfolgt
meistens durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
Durchaus sinnvoll und sicherlich eine der wirksams-
ten Brandbekämpfungsmöglichkeiten stellen auto-
matische Löschanlagen dar. Diese sind mit einer
Brandmeldeanlage gekoppelt und leiten bei einem
Brandereignis automatisch den Löschvorgang ein.
So kann ein Brand bereits in einem sehr frühen Sta-
dium bekämpft werden.Hier sind jedoch die Investi-
tionskosten,die laufenden Prüf- undWartungskosten
sowie der personelle Zeitaufwand ein häufiger
Grund für Betreiber, diese nicht zu errichten bzw.
Handfeuerlöscher
und Wandhydranten
Trockenlösch-
leitungen
Automatische
Löschanlagen