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12/17

7.6.2

Seite 6

Entsorgungsanlagen –

Maßnahmen

rausgegeben wurde, für alle Objekte gilt, die nach

ihrem Inkrafttreten errichtet wurden. Für Bestands-

bauten kann weiterhin die Ausgabe 1997 der TRVB

124 angewendet werden; für Zubauten zu Bestands-

bauten gilt allerdings die Ausgabe 2017.

Für Betriebsanlagenstandorte der Entsorgungswirt-

schaft sind mindestens Handfeuerlöscher und

Wandhydranten vorzusehen. Weiters haben sich

auch Schlauchkästen im Bereich von (sofern vor-

handen) Hydranten bewährt. Diese sind mit einem

Hydrantenschlüssel, Schläuchen und einem Strahl-

rohr bestückt und ermöglichen es dem Betriebsper-

sonal, bereits einen ersten Löschangriff zu starten,

bevor die Feuerwehr am Standort eintrifft.

Für Lagerbereiche in Baulichkeiten hat sich aus der

Praxis gezeigt, dass Trockenlöschleitungen die beste

Bekämpfungsmaßnahme darstellen. Eine Trocken-

löschleitung kann durch eine über den Lagerungen

positionierte Sprinkleranlage realisiert werden, wel-

che über Einspeisestellen im Freibereich oder Feuer-

löschventilen aus Löschanlagen angespeist werden

kann. Die Einspeisung aus dem Freibereich erfolgt

meistens durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.

Durchaus sinnvoll und sicherlich eine der wirksams-

ten Brandbekämpfungsmöglichkeiten stellen auto-

matische Löschanlagen dar. Diese sind mit einer

Brandmeldeanlage gekoppelt und leiten bei einem

Brandereignis automatisch den Löschvorgang ein.

So kann ein Brand bereits in einem sehr frühen Sta-

dium bekämpft werden.Hier sind jedoch die Investi-

tionskosten,die laufenden Prüf- undWartungskosten

sowie der personelle Zeitaufwand ein häufiger

Grund für Betreiber, diese nicht zu errichten bzw.

Handfeuerlöscher

und Wandhydranten

Trockenlösch-

leitungen

Automatische

Löschanlagen