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7.6.2
Entsorgungsanlagen –
Maßnahmen
7.6.2 Brandschutztechnische Maßnahmen
bei Entsorgungsbetrieben
Nachstehend befindet sich eine beispielhafte Auflis-
tung der wichtigsten brandschutztechnischen Maß-
nahmen, welche abhängig von den vorhandenen
Einrichtungen und durchgeführten Tätigkeiten bei
Entsorgungsbetrieben umgesetzt werden sollten.
7.6.2.1 Brandabschnittsbildung
Als eine der wichtigsten brandschutztechnischen
Maßnahmen ist sicherlich die Brandabschnittsbil-
dung anzuführen. Wenn diese fachgerecht umge-
setzt wird,kann sie das Übergreifen von Bränden auf
weitere Anlagenbereiche wirkungsvoll verhindern.
Speziell bei Entsorgungsbetrieben, wo große Men-
gen an brennbaren Materialien zwischengelagert
werden, ist dies eine wichtige Maßnahme, um eine
Brandausbreitung auf den gesamten Betriebsanla-
genstandort zu verhindern.Umgesetzte Projekte und
darauf folgende Brandereignisse zeigen,dass zumin-
dest Bereiche mit Anlagentechnik von Bereichen
mit Materiallagerungen brandschutztechnisch abge-
trennt werden sollten. Brände entstehen überwie-
gend in Bereichen der Materiallagerung und nicht
in Anlagenbereichen. Wird die Brandabschnittsbil-
dung daher zwischen Anlagen und Lagerbereichen
konsequent ausgeführt, kann nach einem Brander-
eignis zumindest das Schadensausmaß wesentlich
reduziert werden. Beispielsweise kann bei einem
Brandschaden in einem Lagerbereich die Anlage,
zumindest nach kurzen Umbauarbeiten, an den zu-
bzw. abführenden Förderbändern, weiter betrieben
werden.
Beispielhafte
Auflistung
Trennung Anlagen-
technik – Material-
lagerung