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7.6.2

Entsorgungsanlagen –

Maßnahmen

7.6.2 Brandschutztechnische Maßnahmen

bei Entsorgungsbetrieben

Nachstehend befindet sich eine beispielhafte Auflis-

tung der wichtigsten brandschutztechnischen Maß-

nahmen, welche abhängig von den vorhandenen

Einrichtungen und durchgeführten Tätigkeiten bei

Entsorgungsbetrieben umgesetzt werden sollten.

7.6.2.1 Brandabschnittsbildung

Als eine der wichtigsten brandschutztechnischen

Maßnahmen ist sicherlich die Brandabschnittsbil-

dung anzuführen. Wenn diese fachgerecht umge-

setzt wird,kann sie das Übergreifen von Bränden auf

weitere Anlagenbereiche wirkungsvoll verhindern.

Speziell bei Entsorgungsbetrieben, wo große Men-

gen an brennbaren Materialien zwischengelagert

werden, ist dies eine wichtige Maßnahme, um eine

Brandausbreitung auf den gesamten Betriebsanla-

genstandort zu verhindern.Umgesetzte Projekte und

darauf folgende Brandereignisse zeigen,dass zumin-

dest Bereiche mit Anlagentechnik von Bereichen

mit Materiallagerungen brandschutztechnisch abge-

trennt werden sollten. Brände entstehen überwie-

gend in Bereichen der Materiallagerung und nicht

in Anlagenbereichen. Wird die Brandabschnittsbil-

dung daher zwischen Anlagen und Lagerbereichen

konsequent ausgeführt, kann nach einem Brander-

eignis zumindest das Schadensausmaß wesentlich

reduziert werden. Beispielsweise kann bei einem

Brandschaden in einem Lagerbereich die Anlage,

zumindest nach kurzen Umbauarbeiten, an den zu-

bzw. abführenden Förderbändern, weiter betrieben

werden.

Beispielhafte

Auflistung

Trennung Anlagen-

technik – Material-

lagerung