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7.6.1
Entsorgungsanlagen –
Einleitung
7.6
Entsorgungsanlagen
7.6.1 Einleitung
Generell sind für Betriebsanlagen zahlreiche brand-
schutztechnische Maßnahmen und Rahmenbedin-
gungen definiert, die in unterschiedlichsten Geset-
zen, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Merkblät-
tern usw. festgelegt sind.Weiters ist auch zu berück-
sichtigen, dass es Vorgaben auf Bundesebene sowie
Vorgaben auf Landesebene (z.B. unterschiedliches
Baurecht je Bundesland; Bauordnung, Baugesetz)
gibt. Daher ist es für Betreiber nicht immer auf den
ersten Blick ersichtlich, welche genauen Auswirkun-
gen dies für ihren Standort hinsichtlich der im Detail
umzusetzenden Maßnahmen im Bezug auf die
standortspezifische rechtskonforme Ausführung be-
deutet. Nachstehend soll ein Überblick über die üb-
lichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Ent-
sorgungsbetrieben gegeben werden.
Entsorgungsbetriebe weisen aufgrund der durchge-
führten Tätigkeit bzw. der gelagerten Materialien ein
erhöhtes Risiko hinsichtlich eines Brandereignisses
auf. Dabei ist jedoch auf den in der Technik gelten-
den Ansatz des Begriffs „Risiko“ als das Produkt von
Eintrittshäufigkeit bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit
und Ereignisschwere bzw. Schadensausmaß auch
einzugehen bzw. ist dies in der Abschätzung der tat-
sächlich anzuwendenden aktiven und passiven
Maßnahmen zu berücksichtigen.
Die in den Inputmaterialien vorhandenen Störstoffe
können jederzeit ein Brandereignis auslösen. Bei-
spielhaft sei die Diskussion über die immer häufiger
Übliche brandschutz-
technische Maßnah-
men
Erhöhtes Brandrisiko