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Seite 1

7.6.1

Entsorgungsanlagen –

Einleitung

7.6

Entsorgungsanlagen

7.6.1 Einleitung

Generell sind für Betriebsanlagen zahlreiche brand-

schutztechnische Maßnahmen und Rahmenbedin-

gungen definiert, die in unterschiedlichsten Geset-

zen, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Merkblät-

tern usw. festgelegt sind.Weiters ist auch zu berück-

sichtigen, dass es Vorgaben auf Bundesebene sowie

Vorgaben auf Landesebene (z.B. unterschiedliches

Baurecht je Bundesland; Bauordnung, Baugesetz)

gibt. Daher ist es für Betreiber nicht immer auf den

ersten Blick ersichtlich, welche genauen Auswirkun-

gen dies für ihren Standort hinsichtlich der im Detail

umzusetzenden Maßnahmen im Bezug auf die

standortspezifische rechtskonforme Ausführung be-

deutet. Nachstehend soll ein Überblick über die üb-

lichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Ent-

sorgungsbetrieben gegeben werden.

Entsorgungsbetriebe weisen aufgrund der durchge-

führten Tätigkeit bzw. der gelagerten Materialien ein

erhöhtes Risiko hinsichtlich eines Brandereignisses

auf. Dabei ist jedoch auf den in der Technik gelten-

den Ansatz des Begriffs „Risiko“ als das Produkt von

Eintrittshäufigkeit bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit

und Ereignisschwere bzw. Schadensausmaß auch

einzugehen bzw. ist dies in der Abschätzung der tat-

sächlich anzuwendenden aktiven und passiven

Maßnahmen zu berücksichtigen.

Die in den Inputmaterialien vorhandenen Störstoffe

können jederzeit ein Brandereignis auslösen. Bei-

spielhaft sei die Diskussion über die immer häufiger

Übliche brandschutz-

technische Maßnah-

men

Erhöhtes Brandrisiko