Table of Contents Table of Contents
Previous Page  865 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 865 / 1325 Next Page
Page Background

09/16

7.7.1

Seite 2

Begriffsbestimmungen

Hinweis

Für die zulässige Größe von Brandabschnitten bzw.

für die erforderlichen Rauch- und Wärmeabzugsein-

richtungen sowie Brandschutzeinrichtungen sind für

Garagen und überdachte Stellplätze mit nicht-auto-

matisch bewegten Parkeinrichtungen (z.B. Doppel-

und Dreifachparker) und teilweise automatischen

Parksystemen bei der gemeinsamen Anordnung die

Stellplatzflächen entsprechend der Anzahl der mögli-

chen Kraftfahrzeuge maßgebend.

Stellplatzflächen

maßgebend