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Begriffsbestimmungen
Hinweis
Für die zulässige Größe von Brandabschnitten bzw.
für die erforderlichen Rauch- und Wärmeabzugsein-
richtungen sowie Brandschutzeinrichtungen sind für
Garagen und überdachte Stellplätze mit nicht-auto-
matisch bewegten Parkeinrichtungen (z.B. Doppel-
und Dreifachparker) und teilweise automatischen
Parksystemen bei der gemeinsamen Anordnung die
Stellplatzflächen entsprechend der Anzahl der mögli-
chen Kraftfahrzeuge maßgebend.
Stellplatzflächen
maßgebend