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7.7.1

Begriffsbestimmungen

7.7

Garagen, überdachte Stellplätze

und Parkdecks

7.7.1 Begriffsbestimmungen

Garage

Gebäude oder Teil eines Gebäudes zum Einstellen

von Kraftfahrzeugen.

Stellplätz, überdacht

Überdachte Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeu-

gen, welche an höchstens zwei Seiten durch Wände

bzw. durch sonstige Bauteile (z.B. Gitter) umschlos-

sen ist.

Parkdeck

Bauwerk zur Einstellung von Kraftfahrzeugen, das in

allen Parkebenen an mindestens zwei Seiten seiner

gedachten Umfassungswände unverschließbare Öff-

nungen in einem Mindestausmaß von einem Drittel

der gesamten gedachten Umfassungswandfläche

aufweist.

Nutzfläche – Garage, überdachte Stellplätze, Park-

decks

Summe der Stell- und Fahrflächen, ausgenommen

Zu- und Abfahrten außerhalb von Garagen, über-

dachten Stellplätzen und Parkdecks.