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7.7.1
Begriffsbestimmungen
7.7
Garagen, überdachte Stellplätze
und Parkdecks
7.7.1 Begriffsbestimmungen
Garage
Gebäude oder Teil eines Gebäudes zum Einstellen
von Kraftfahrzeugen.
Stellplätz, überdacht
Überdachte Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeu-
gen, welche an höchstens zwei Seiten durch Wände
bzw. durch sonstige Bauteile (z.B. Gitter) umschlos-
sen ist.
Parkdeck
Bauwerk zur Einstellung von Kraftfahrzeugen, das in
allen Parkebenen an mindestens zwei Seiten seiner
gedachten Umfassungswände unverschließbare Öff-
nungen in einem Mindestausmaß von einem Drittel
der gesamten gedachten Umfassungswandfläche
aufweist.
Nutzfläche – Garage, überdachte Stellplätze, Park-
decks
Summe der Stell- und Fahrflächen, ausgenommen
Zu- und Abfahrten außerhalb von Garagen, über-
dachten Stellplätzen und Parkdecks.