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Brandschutzklappen
Beim Einbau von Brandschutzklappen mit Weich-
schott in leichte, einseitig beplankte Schachtwände
gab es die Problemstellung, dass die Wände nur als
geschlossene Wände ohne Durchführungen geprüft
sind. Ebenfalls ist bei Leichtbauwänden im Brand-
fall zu berücksichtigen, dass sich die Wand verformt
und durchbiegt. Daher ist in der ÖNORM H 6031
geregelt, dass durch einen Träger der Einbautenbe-
reich mit den Abschottungen von der Wandkon-
struktion getrennt wird. In diesem abgetrennten Be-
reich kann der Einbau der Brandschutzklappe wie
in einer Leichtbauwand erfolgen.
Abbildung 6.9.4-4: Deckenbefestigung mit Schrägabstützung, Quelle ÖNORM H
6031:2014