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06/17

Seite 19

6.9

Brandschutzklappen

Beim Einbau von Brandschutzklappen mit Weich-

schott in leichte, einseitig beplankte Schachtwände

gab es die Problemstellung, dass die Wände nur als

geschlossene Wände ohne Durchführungen geprüft

sind. Ebenfalls ist bei Leichtbauwänden im Brand-

fall zu berücksichtigen, dass sich die Wand verformt

und durchbiegt. Daher ist in der ÖNORM H 6031

geregelt, dass durch einen Träger der Einbautenbe-

reich mit den Abschottungen von der Wandkon-

struktion getrennt wird. In diesem abgetrennten Be-

reich kann der Einbau der Brandschutzklappe wie

in einer Leichtbauwand erfolgen.

Abbildung 6.9.4-4: Deckenbefestigung mit Schrägabstützung, Quelle ÖNORM H

6031:2014