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6.9
Brandschutzklappen
Lösungen, um Brandschutzklappen in diesen
Schachtwänden ordnungsgemäß einbauen zu kön-
nen. Hier ist im Zuge der Planung und Ausführungs-
vorbereitung eine Auswahl eines passenden Pro-
dukts zu treffen.
6.9.5 Instandhaltung
Die Gewährleistung der Funktion einer Brandschutz-
klappe im Brandfall ist neben einem fachgerechten
Einbau nur bei einer regelmäßigen Instandhaltung
der Bauteile gegeben.
Die Instandhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Neben dem Bau- oder Betriebsanlagenbewilligungs-
bescheid ist auch in der Bauordnung, im Arbeitneh-
merInnenschutzgesetz und in der Arbeitsstättenver-
ordnung die Aufforderung zu einer Instandhaltung
unter anderem von Brandschutzklappen beinhaltet:
• z.B. Bauordnung für Wien § 93
• ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 17
• Arbeitsstättenverordnung § 13
Wie bereits erwähnt normiert die ÖNORM H 6031 in
Österreich die Durchführung der Kontrollprüfungen
an Brandschutzklappen.
Die Kontrollprüfung setzt sich aus einer visuellen
Kontrolle und einer funktionellen Kontrolle zusam-
men. Die Kontrollprüfung kann von folgenden fach-
kundigen und hierzu berechtigten Personen durch-
geführt werden:
Kontrollprüfung