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6.9

Brandschutzklappen

Lösungen, um Brandschutzklappen in diesen

Schachtwänden ordnungsgemäß einbauen zu kön-

nen. Hier ist im Zuge der Planung und Ausführungs-

vorbereitung eine Auswahl eines passenden Pro-

dukts zu treffen.

6.9.5 Instandhaltung

Die Gewährleistung der Funktion einer Brandschutz-

klappe im Brandfall ist neben einem fachgerechten

Einbau nur bei einer regelmäßigen Instandhaltung

der Bauteile gegeben.

Die Instandhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Neben dem Bau- oder Betriebsanlagenbewilligungs-

bescheid ist auch in der Bauordnung, im Arbeitneh-

merInnenschutzgesetz und in der Arbeitsstättenver-

ordnung die Aufforderung zu einer Instandhaltung

unter anderem von Brandschutzklappen beinhaltet:

• z.B. Bauordnung für Wien § 93

• ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 17

• Arbeitsstättenverordnung § 13

Wie bereits erwähnt normiert die ÖNORM H 6031 in

Österreich die Durchführung der Kontrollprüfungen

an Brandschutzklappen.

Die Kontrollprüfung setzt sich aus einer visuellen

Kontrolle und einer funktionellen Kontrolle zusam-

men. Die Kontrollprüfung kann von folgenden fach-

kundigen und hierzu berechtigten Personen durch-

geführt werden:

Kontrollprüfung