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Seite 17

6.9

Brandschutzklappen

schnittsbildenden Bauteil (Wand oder Decke) über

die Feuerwiderstandsdauer unverändert bleibt und

damit die Anforderung an den Raumabschluss und

an die Abdichtung ordnungsgemäß erfüllen kann.

Dies wird dadurch erreicht, dass durch den brenn-

baren Dehnungskompensator sowohl die Schub-

kräfte der Luftleitungen als auch das mögliche He-

rabstürzen von Luftleitungen im Brandfall keine

Auswirkung auf die Lage der Brandschutzklappe

haben.Wichtig ist, dass auch der Potenzialausgleich

nur gesteckt und nicht geschraubt ausgeführt wird,

damit sich diese Verbindung auch rasch lösen kann.

Die Länge des Dehnungskompensators soll mindes-

tens 80 mm betragen.

Ungeachtet der Dehnungskompensation ist die

Brandschutzklappe so an der Wand oder an der De-

cke zu befestigen, dass die Befestigung im Brandfall

das Eigengewicht der Klappe trägt. Dies gilt ohne

weiteren Nachweis als erfüllt, wenn die zulässige

Spannung in der Aufhängung 6 N/mm² bei Raum-

temperatur (20 °C) nicht überschreitet.

Beim Einbau ohne Dehnungskompensation sind die

Brandschutzklappen mit einer Befestigungskonst-

ruktion starr an einer massiven Wand oder tragen-

den Decke zu verbinden. Mit dieser Befestigung

müssen die möglich auftretenden Schubkräfte bis

10 kN ohne Lageänderung der Brandschutzklappe

aufgenommen werden können.

Mit folgenden Maßnahmen kann eine ordnungsge-

mäße starre Verbindung ohne Dehnungskompensa-

tion nachgewiesen werden: