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Brandschutzklappen

• 100 mm zwischen Klappengehäuse und Leitungs-

anlagen (Rohre, Kabel, Kabeltassen udgl.)

Der Einbau mit Dehnungskompensation kann erfol-

gen an

• massiven tragenden Wänden oder Decken,

• massiven nicht tragenden Wänden oder

• Leichtwänden, wenn dafür ein rechnerischer

Nachweis für die Befestigungskonstruktion vor-

liegt.

Die Dehnungskompensatoren sind bei Brandschutz-

klappen aus brennbarem Material auszuführen und

der Einbau hat gestreckt und außerhalb des Bewe-

gungsbereiches des Verschlusselements zu erfolgen,

jedoch maximal 1 m entfernt. Hintergrund ist die

Notwendigkeit, dass die Brandschutzklappe im

Brandfall in ihrer Lage in Bezug auf den brandab-

Abbildung 6.9.4-2: Anordnung mit elastischen Verbindungselementen, Quelle ÖNORM

H 6031:2014