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Brandschutzklappen
• 100 mm zwischen Klappengehäuse und Leitungs-
anlagen (Rohre, Kabel, Kabeltassen udgl.)
Der Einbau mit Dehnungskompensation kann erfol-
gen an
• massiven tragenden Wänden oder Decken,
• massiven nicht tragenden Wänden oder
• Leichtwänden, wenn dafür ein rechnerischer
Nachweis für die Befestigungskonstruktion vor-
liegt.
Die Dehnungskompensatoren sind bei Brandschutz-
klappen aus brennbarem Material auszuführen und
der Einbau hat gestreckt und außerhalb des Bewe-
gungsbereiches des Verschlusselements zu erfolgen,
jedoch maximal 1 m entfernt. Hintergrund ist die
Notwendigkeit, dass die Brandschutzklappe im
Brandfall in ihrer Lage in Bezug auf den brandab-
Abbildung 6.9.4-2: Anordnung mit elastischen Verbindungselementen, Quelle ÖNORM
H 6031:2014