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Brandschutzklappen
• in einer Wand- oder Deckenöffnung
• auf einer Wand oder Decke
• von einer Wand oder Decke entfernt
Der Einbau einer Brandschutzklappe ist in der Leis-
tungserklärung und in der Einbauanleitung des
Herstellers geregelt, weil sich die bestimmungsge-
mäße Verwendung auf eine positive Prüfung gemäß
ÖNORM EN 1366 Teil 2 bezieht. Das heißt, dass eine
Brandschutzklappe nur unter jenen Bedingungen
eingebaut werden kann, unter denen die Prüfung
bestanden wurde.
Hat eine Brandschutzklappe eine erfolgreiche Prü-
fung in einer massiven Wand absolviert, heißt das
nicht automatisch, dass diese Klappe auch in einer
Leichtbauwand die Klassifizierungskriterien erfüllt.
Daher ist im Zuge der Planung besonderes Augen-
merk auf die Auswahl der möglichen Produkte für
Brandschutzklappen unter Berücksichtigung der
geplanten Bauart von brandabschnittsbildenden
Wänden und Decken oder Trennbauteilen zu legen.
Abweichungen von den Einbauvorgaben des Her-
stellers sind grundsätzlich
unzulässig
.
In Fällen,wo sich eine
Abweichung nicht vermei-
den
lässt, ist folgende Vorgangsweise zweckmäßig:
• Rücksprache mit dem Hersteller, da dieser die
meiste Erfahrung über die Leistungsfähigkeit der
Brandschutzklappe im Zuge der Prüfungen ge-
sammelt hat.Er kann darüber entscheiden,ob die
abweichende Ausführung die Klassifizierungsan-
Abweichungen von
den Einbauvorgaben
Vorgangsweise