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Seite 12

Brandschutzklappen

• in einer Wand- oder Deckenöffnung

• auf einer Wand oder Decke

• von einer Wand oder Decke entfernt

Der Einbau einer Brandschutzklappe ist in der Leis-

tungserklärung und in der Einbauanleitung des

Herstellers geregelt, weil sich die bestimmungsge-

mäße Verwendung auf eine positive Prüfung gemäß

ÖNORM EN 1366 Teil 2 bezieht. Das heißt, dass eine

Brandschutzklappe nur unter jenen Bedingungen

eingebaut werden kann, unter denen die Prüfung

bestanden wurde.

Hat eine Brandschutzklappe eine erfolgreiche Prü-

fung in einer massiven Wand absolviert, heißt das

nicht automatisch, dass diese Klappe auch in einer

Leichtbauwand die Klassifizierungskriterien erfüllt.

Daher ist im Zuge der Planung besonderes Augen-

merk auf die Auswahl der möglichen Produkte für

Brandschutzklappen unter Berücksichtigung der

geplanten Bauart von brandabschnittsbildenden

Wänden und Decken oder Trennbauteilen zu legen.

Abweichungen von den Einbauvorgaben des Her-

stellers sind grundsätzlich

unzulässig

.

In Fällen,wo sich eine

Abweichung nicht vermei-

den

lässt, ist folgende Vorgangsweise zweckmäßig:

• Rücksprache mit dem Hersteller, da dieser die

meiste Erfahrung über die Leistungsfähigkeit der

Brandschutzklappe im Zuge der Prüfungen ge-

sammelt hat.Er kann darüber entscheiden,ob die

abweichende Ausführung die Klassifizierungsan-

Abweichungen von

den Einbauvorgaben

Vorgangsweise