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Brandschutzklappen
beträgt die Auslösetemperatur 72 °C, bei Warmluft-
heizungen 95 °C.
Diese Auslöseeinrichtung repräsentiert in Hinblick
auf eine Rauchübertragung nicht mehr den Stand
der Technik, da bis zum Erreichen der Auslösetem-
peratur und Schließen der Brandschutzklappe ge-
fährliche Rauchgase in den benachbarten Abschnitt
gelangen können und es dadurch zu einer Perso-
nengefährdung und auch zu einer größeren Beschä-
digung von Sachwerten durch Brandrauch kommen
kann.
Bei der Verwendung von Brandschutzklappen mit
thermischer Auslöseeinrichtung ist daher darauf zu
achten, dass die angestrebten Schutzziele Personen-
schutz und Sachwertschutz erfüllt werden können.
Dem
Stand der Technik
entsprechend werden
Brandschutzklappen mit Antrieben ausgestattet, die
mittels Brandfallsteuerung durch ein Auslösekriteri-
um automatisch geschlossen werden. Dabei können
gleichzeitig mehrere Brandschutzklappen angesteu-
ert werden, um so z.B. einen gesamten Brandab-
schnitt unmittelbar bei Detektion eines Brandes von
den benachbarten Brandabschnitten abzuschotten.
Folgende Antriebsarten für Brandschutzklappen
sind möglich:
• Elektrischer Antrieb – Elektroantrieb mit einge-
bauter Feder: Bei Stromunterbrechung des Antrie-
bes wird die Brandschutzklappe durch die Feder
geschlossen.
Brandschutzklappen
mit Antrieben