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Seite 9

6.9

Brandschutzklappen

beträgt die Auslösetemperatur 72 °C, bei Warmluft-

heizungen 95 °C.

Diese Auslöseeinrichtung repräsentiert in Hinblick

auf eine Rauchübertragung nicht mehr den Stand

der Technik, da bis zum Erreichen der Auslösetem-

peratur und Schließen der Brandschutzklappe ge-

fährliche Rauchgase in den benachbarten Abschnitt

gelangen können und es dadurch zu einer Perso-

nengefährdung und auch zu einer größeren Beschä-

digung von Sachwerten durch Brandrauch kommen

kann.

Bei der Verwendung von Brandschutzklappen mit

thermischer Auslöseeinrichtung ist daher darauf zu

achten, dass die angestrebten Schutzziele Personen-

schutz und Sachwertschutz erfüllt werden können.

Dem

Stand der Technik

entsprechend werden

Brandschutzklappen mit Antrieben ausgestattet, die

mittels Brandfallsteuerung durch ein Auslösekriteri-

um automatisch geschlossen werden. Dabei können

gleichzeitig mehrere Brandschutzklappen angesteu-

ert werden, um so z.B. einen gesamten Brandab-

schnitt unmittelbar bei Detektion eines Brandes von

den benachbarten Brandabschnitten abzuschotten.

Folgende Antriebsarten für Brandschutzklappen

sind möglich:

• Elektrischer Antrieb – Elektroantrieb mit einge-

bauter Feder: Bei Stromunterbrechung des Antrie-

bes wird die Brandschutzklappe durch die Feder

geschlossen.

Brandschutzklappen

mit Antrieben