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Brandschutzklappen
Der Raumabschluss ist im Zuge einer Prüfung nicht
erfüllt, wenn
• Risse über 6 mm Breite und Öffnungen über 25
mm Durchmesser auftreten,
• die Entzündung eines Wattebausches stattfindet,
• andauernde Flammen (mehr als 10 s auf der dem
Feuer abgekehrten Seite auftreten,
• die Leckrate in den ersten 5 Minuten 360 m³ / (h
x m²) überschreitet.
I – Wärmedämmung
Die Wärmedämmung ist die Fähigkeit einer Brand-
schutzklappe, bei einer einseitigen Brandbeanspru-
chung eine Entzündung von Oberflächen und Mate-
rialien durchWärmeübertragung von der dem Feuer
zugekehrten Seite auf die dem Feuer abgewandte
Seite zu verhindern.
Die Wärmedämmung einer Brandschutzklappe ist
gegeben, wenn
• die mittlere Temperatur auf der dem Feuer abge-
kehrten Seite nicht um mehr als 140 K ansteigt,
• zu keiner Zeit ein Temperaturanstieg auf der dem
Feuer abgekehrten Seite von 180 K stattfindet.
S – Dichtheit
Die Leckrate, sprich der Durchtritt von Gasen und
Rauch, der bei der Feuerwiderstandsprüfung bei