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6.9

Brandschutzklappen

Der Raumabschluss ist im Zuge einer Prüfung nicht

erfüllt, wenn

• Risse über 6 mm Breite und Öffnungen über 25

mm Durchmesser auftreten,

• die Entzündung eines Wattebausches stattfindet,

• andauernde Flammen (mehr als 10 s auf der dem

Feuer abgekehrten Seite auftreten,

• die Leckrate in den ersten 5 Minuten 360 m³ / (h

x m²) überschreitet.

I – Wärmedämmung

Die Wärmedämmung ist die Fähigkeit einer Brand-

schutzklappe, bei einer einseitigen Brandbeanspru-

chung eine Entzündung von Oberflächen und Mate-

rialien durchWärmeübertragung von der dem Feuer

zugekehrten Seite auf die dem Feuer abgewandte

Seite zu verhindern.

Die Wärmedämmung einer Brandschutzklappe ist

gegeben, wenn

• die mittlere Temperatur auf der dem Feuer abge-

kehrten Seite nicht um mehr als 140 K ansteigt,

• zu keiner Zeit ein Temperaturanstieg auf der dem

Feuer abgekehrten Seite von 180 K stattfindet.

S – Dichtheit

Die Leckrate, sprich der Durchtritt von Gasen und

Rauch, der bei der Feuerwiderstandsprüfung bei