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Brandschutzklappen
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Brandschutzklappen
6.9.1 Allgemeines
Brandschutzklappen sind Bauteile in Heizungs-, Kli-
ma- und Lüftungsanlagen innerhalb von feuerwider-
standsfähigen, raumabschließenden Wänden und
Decken bzw. entfernt von Wänden und Decken (mit
Brandschutzverkleidung). Sie sind automatische Ab-
sperrvorrichtungen
zur Verhinderung der Über-
tragung von Feuer und Rauch in einen benach-
barten Brandabschnitt
.
Luftführende haustechnische Anlagen erfordern
häufig die Durchführung von luftführenden Leitun-
gen durch Wände und Decken.Wenn an diese Wän-
de und Decken Anforderungen an den Feuerwider-
stand gestellt werden, stellt die luftführende Leitung
eine Öffnung in einem brandabschnittsbildenden
Bauteil oder Trennbauteil dar. Er ist im Brandfall in
der gleichen Feuerwiderstandsdauer wie der Bauteil
selbst zu verschließen. Diese Anforderung stellt ho-
he Ansprüche an die einzelnen Komponenten einer
Brandschutzklappe, da der Schließvorgang unter
hoher Temperaturbeanspruchung erfolgen muss
und auch sicherzustellen ist, dass die Klappe voll-
ständig schließt, um den Durchtritt von Feuer und
Rauch jedenfalls zu verhindern.
Auch der Einbau einer Brandschutzklappe erfordert
die Einhaltung wesentlicher Regeln, da im Brandfall
sehr große Schubkräfte (bis 10 kN) auf die Brand-
schutzklappe einwirken können und diese bei un-
sachgemäßer Montage aus der Wand oder Decke
herausgeschoben werden könnte.