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Feuerschutzabschlüsse

gebracht werden, was sowohl gesetzlich als auch

normativ geregelt ist.

Alle eingebauten Feuerschutztüren müssen mit ei-

ner ÜA (Übereinstimmung Austria)-Kennzeich-

nungsplakette gemäß Baustoffliste ÖA gekennzeich-

net sein. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass die

gesamte Einheit bestehend aus Türblatt, Türstock/

Türzarge, Beschläge, Schloss, Dichtungen, Schließ-

mittel, Verglasungen, dem Einbau und der angren-

zenden Wand die feuerschutztechnischen und ge-

setzlichen Anforderungen erfüllt.

Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender

Materialien

Unter FLI/FLI-VE versteht man Feuerschutzabschlüs-

se auf Basis intumeszierender Materialien mit oder

ohne mechanischem Verschlusselement. Intumes-

zierende Feuerschutzabschlüsse können unter be-

stimmten Voraussetzungen in lüftungstechnischen

Anlagen, wo Luftleitungen einen Brandabschnitt

durchstoßen, die Ausbreitung von Feuer und, bei

Verwendung einer Kaltrauchsperre, auch Rauch

durch die Luftleitung verhindern. Sie sind ohne be-

gleitende Maßnahmen nicht geeignet, den Durch-

tritt von Rauch mit einer Temperatur unterhalb der

Auslösetemperatur des intumeszierenden Materials

zu verhindern. Sie sind deshalb nicht gleichwertig

und kein Ersatz für automatisch über rauchempfind-

liche Elemente auslösende Brandschutzklappen

und dürfen nur in jenen Anwendungsfällen verwen-

det werden, in denen solche automatische Klappen

nicht eingesetzt werden müssen,z.B.durchVorgaben

der Behörde, einschlägige technische Richtlinien

oder durch ein Brandschutzkonzept. Die Feuer-

ÜA Kennzeichnungs-

plakette