

12/16
6.8
Seite 4
Feuerschutzabschlüsse
gebracht werden, was sowohl gesetzlich als auch
normativ geregelt ist.
Alle eingebauten Feuerschutztüren müssen mit ei-
ner ÜA (Übereinstimmung Austria)-Kennzeich-
nungsplakette gemäß Baustoffliste ÖA gekennzeich-
net sein. Diese Kennzeichnung bestätigt, dass die
gesamte Einheit bestehend aus Türblatt, Türstock/
Türzarge, Beschläge, Schloss, Dichtungen, Schließ-
mittel, Verglasungen, dem Einbau und der angren-
zenden Wand die feuerschutztechnischen und ge-
setzlichen Anforderungen erfüllt.
Feuerschutzabschlüsse auf Basis intumeszierender
Materialien
Unter FLI/FLI-VE versteht man Feuerschutzabschlüs-
se auf Basis intumeszierender Materialien mit oder
ohne mechanischem Verschlusselement. Intumes-
zierende Feuerschutzabschlüsse können unter be-
stimmten Voraussetzungen in lüftungstechnischen
Anlagen, wo Luftleitungen einen Brandabschnitt
durchstoßen, die Ausbreitung von Feuer und, bei
Verwendung einer Kaltrauchsperre, auch Rauch
durch die Luftleitung verhindern. Sie sind ohne be-
gleitende Maßnahmen nicht geeignet, den Durch-
tritt von Rauch mit einer Temperatur unterhalb der
Auslösetemperatur des intumeszierenden Materials
zu verhindern. Sie sind deshalb nicht gleichwertig
und kein Ersatz für automatisch über rauchempfind-
liche Elemente auslösende Brandschutzklappen
und dürfen nur in jenen Anwendungsfällen verwen-
det werden, in denen solche automatische Klappen
nicht eingesetzt werden müssen,z.B.durchVorgaben
der Behörde, einschlägige technische Richtlinien
oder durch ein Brandschutzkonzept. Die Feuer-
ÜA Kennzeichnungs-
plakette