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Feuerschutzabschlüsse
zum Beispiel Zarge und Türblatt unabhängig vonein-
ander montiert werden.
6.8.2 Instandhaltung von Feuerschutz-
abschlüssen
Die Instandhaltung besteht aus der Inspektion,War-
tung und Instandsetzung.
Inspektion
Die Inspektion ist von einer fachkundigen Person,
einer unterwiesenen Person, einem Brandschutzbe-
auftragten bzw. dem zugeordneten Brandschutzwart
oder von Personen, die eine entsprechende Ausbil-
dung nachweisen können, durchzuführen.
Die Funktionsprüfung ist in den Zeitabständen ge-
mäß TRVB O 120 durchzuführen und zu dokumen-
tieren.
Bei den Inspektionen werden eventuelle Mängel
festgestellt. Sie ist mindestens einmal jährlich durch-
zuführen und zu dokumentieren. Inspektionen sind
bei Bauten mit Brandschutzbeauftragtem, bei Bau-
ten ab der Gebäudeklasse 5 sowie bei Tiefgaragen
mit einer Nutzfläche von mehr als 600 m² jedenfalls
erforderlich.
Wartung
DieWartung fällt in den Aufgabenbereich einer fach-
kundigen Person.