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6.8

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Feuerschutzabschlüsse

zum Beispiel Zarge und Türblatt unabhängig vonein-

ander montiert werden.

6.8.2 Instandhaltung von Feuerschutz-

abschlüssen

Die Instandhaltung besteht aus der Inspektion,War-

tung und Instandsetzung.

Inspektion

Die Inspektion ist von einer fachkundigen Person,

einer unterwiesenen Person, einem Brandschutzbe-

auftragten bzw. dem zugeordneten Brandschutzwart

oder von Personen, die eine entsprechende Ausbil-

dung nachweisen können, durchzuführen.

Die Funktionsprüfung ist in den Zeitabständen ge-

mäß TRVB O 120 durchzuführen und zu dokumen-

tieren.

Bei den Inspektionen werden eventuelle Mängel

festgestellt. Sie ist mindestens einmal jährlich durch-

zuführen und zu dokumentieren. Inspektionen sind

bei Bauten mit Brandschutzbeauftragtem, bei Bau-

ten ab der Gebäudeklasse 5 sowie bei Tiefgaragen

mit einer Nutzfläche von mehr als 600 m² jedenfalls

erforderlich.

Wartung

DieWartung fällt in den Aufgabenbereich einer fach-

kundigen Person.