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Feuerschutzabschlüsse
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Feuerschutzabschlüsse
Nach DIN 4102 Teil 5 sind Feuerschutzabschlüsse
• „selbstschließende Türen und
• selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klap-
pen, Rollladen,Tore),
die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand
den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in
Wänden und Decken zu verhindern“. Sie dienen
der feuerhemmenden Abschottung von Öffnungen
in Wänden und Decken sowie der Verhinderung des
Flammenüberschlages bei Fassaden und Gebäude-
ecken.
Feuerschutzabschlüsse ermöglichen eine Flucht aus
brennenden Gebäuden und den Zugang zu Lösch-
und Rettungsarbeiten für die Feuerwehr und verhin-
dern bzw. verzögern weitere Brandschäden durch
die Brandausbreitung.
Feuerschutzabschlüsse bestehen aus Teilen, die mit
dem Bauwerk fest verbunden sind, wie Zargen, Rah-
men, Führungs- oder Laufschienen, und einem oder
mehreren beweglichen Teilen, zum Beispiel Drehflü-
gel, Blatt oder Rollladen sowie den zum Befestigen,
Führen,Handhaben oder Verschließen notwendigen
Beschlägen, Schlössern und anderen Bauteilen. Feu-
erschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein.
Sofern sie zeitweilig offen gehalten werden, ist dafür
eine allgemein bauaufsichtlich zugelassene Fest-
stellanlage zu verwenden.
Bestandteile