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6.8

Feuerschutzabschlüsse

6.8

Feuerschutzabschlüsse

Nach DIN 4102 Teil 5 sind Feuerschutzabschlüsse

• „selbstschließende Türen und

• selbstschließende andere Abschlüsse (z.B. Klap-

pen, Rollladen,Tore),

die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand

den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in

Wänden und Decken zu verhindern“. Sie dienen

der feuerhemmenden Abschottung von Öffnungen

in Wänden und Decken sowie der Verhinderung des

Flammenüberschlages bei Fassaden und Gebäude-

ecken.

Feuerschutzabschlüsse ermöglichen eine Flucht aus

brennenden Gebäuden und den Zugang zu Lösch-

und Rettungsarbeiten für die Feuerwehr und verhin-

dern bzw. verzögern weitere Brandschäden durch

die Brandausbreitung.

Feuerschutzabschlüsse bestehen aus Teilen, die mit

dem Bauwerk fest verbunden sind, wie Zargen, Rah-

men, Führungs- oder Laufschienen, und einem oder

mehreren beweglichen Teilen, zum Beispiel Drehflü-

gel, Blatt oder Rollladen sowie den zum Befestigen,

Führen,Handhaben oder Verschließen notwendigen

Beschlägen, Schlössern und anderen Bauteilen. Feu-

erschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein.

Sofern sie zeitweilig offen gehalten werden, ist dafür

eine allgemein bauaufsichtlich zugelassene Fest-

stellanlage zu verwenden.

Bestandteile