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6.7

Seite 4

Blitzschutzanlagen

1)

Fangeinrichtung

: besteht aus miteinander ver-

bundenen Stangen, gespannten Drähten und/

oder vermaschten Leitungen, die auch alle metal-

lischen Bauteile wie Dachrinnen, Schneefallgitter,

Antennen, Edelstahlkamine oder Entlüftungsroh-

re in das netzartige System einbinden. Die Wirk-

samkeit der Blitzschutzanlage hängt von der An-

ordnung der Fangeinrichtung ab. Ihre Planung

erfolgt nach den Methoden Blitzkugel, Maschen-

weite oder Schutzwinkel.

Die Schutzwirkung der Fangeinrichtung beruht

darauf, dass sich durch die hohe Randfeldstärke

unmittelbar über der geerdeten Fangeinrichtung

Teilentladungen ausbilden. Diese schwachen

Gasentladungen führen bevorzugt an elektrisch

leitfähigen Spitzen und Kanten zufolge der Spit-

zenentladung an der Fangeinrichtung zu einer

teilweisen Ionisierung der umgebenden Luft, wo-

durch ein eventuell in Folge einsetzender Blitz

mit höherer Wahrscheinlichkeit in die Fangein-

richtung einschlägt.

2)

Ableitungen

: leiten den Blitzstrom von den

Fangeinrichtungen zur Erdungsanlage. Sie be-

steht aus annähernd senkrecht geführten Ablei-

tungen über die gesamte bauliche Anlage. Die

benötigte Anzahl der Ableitungen und ihr maxi-

maler Abstand sind von der benötigten Schutz-

klasse und dem Umfang des Gebäudes abhängig;

etwa alle 20 m ist eine Ableitung vorzusehen. Die

Ableitungen sind über Trennklemmen mit der

Erdungsanlage zu verbinden. Voraussetzung für

eine zuverlässige Ableitung sind unversehrte,

durchgängige Leitungen und fehlerfreie Verbin-

dungen. Korrosion kann diese Ableitung beein-

trächtigen oder sogar verhindern. Insbesondere

Anzahl der

Ableitungen