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Blitzschutzanlagen
Die EN 62305 Norm besteht aus vier Teilen:
Teil 1 – Allgemeine Grundsätze:
Der erste Teil der
Normenreihe enthält allgemeine Grundsätze zur
Gefährdung durch den Blitz, die Schadensarten, die
Notwendigkeit von Blitzschutz sowie mögliche
Schutzmaßnahmen. Neben einem Überblick über
die gesamte Normenreihe werden vor allem auch
Vorgehensweise und Prinzipien des Blitzschutzes
erläutert.
Teil 2 – Risiko-Management:
Bei der Wahl der
angemessenen Blitzschutzmaßnahmen ist eine ent-
sprechende Abschätzung des Schadenrisikos ent-
scheidend. Danach sind schließlich die technisch
und wirtschaftlich optimalen Schutzmaßnahmen
auszuwählen.
Teil 3 – Schutz von baulichen Anlagen und Per-
sonen:
Hier wird der Schutz von baulichen Anlagen
gegen materielle Schäden und Lebensgefahr infolge
von direkten Blitzeinschlägen durch ein Blitzschutz-
system (LPS) behandelt. Dieses besteht aus dem
äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtung, Ableitungen,
Erdungsanlage) und aus dem inneren Blitzschutz
(Blitzschutzpotenzialausgleich, Trennungsabstand).
Die Kennwerte des LPS werden durch seine Blitz-
schutzklasse festgelegt,die auf dem entsprechenden
Gefährdungspegel (LPL) basiert.
Teil 4 – Elektrische und elektronische Systeme
in baulichen Anlagen:
Dieser Teil der Normenrei-
he behandelt den Schutz von baulichen Anlagen
mit elektrischen und elektronischen Systemen ge-
gen die Wirkung des elektromagnetischen Blitzim-
pulses (LEMP) durch ein LEMP-Schutzsystem
(LPMS).
Abschätzung des
Schadenrisikos