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Seite 2

Blitzschutzanlagen

Die EN 62305 Norm besteht aus vier Teilen:

Teil 1 – Allgemeine Grundsätze:

Der erste Teil der

Normenreihe enthält allgemeine Grundsätze zur

Gefährdung durch den Blitz, die Schadensarten, die

Notwendigkeit von Blitzschutz sowie mögliche

Schutzmaßnahmen. Neben einem Überblick über

die gesamte Normenreihe werden vor allem auch

Vorgehensweise und Prinzipien des Blitzschutzes

erläutert.

Teil 2 – Risiko-Management:

Bei der Wahl der

angemessenen Blitzschutzmaßnahmen ist eine ent-

sprechende Abschätzung des Schadenrisikos ent-

scheidend. Danach sind schließlich die technisch

und wirtschaftlich optimalen Schutzmaßnahmen

auszuwählen.

Teil 3 – Schutz von baulichen Anlagen und Per-

sonen:

Hier wird der Schutz von baulichen Anlagen

gegen materielle Schäden und Lebensgefahr infolge

von direkten Blitzeinschlägen durch ein Blitzschutz-

system (LPS) behandelt. Dieses besteht aus dem

äußeren Blitzschutz (Fangeinrichtung, Ableitungen,

Erdungsanlage) und aus dem inneren Blitzschutz

(Blitzschutzpotenzialausgleich, Trennungsabstand).

Die Kennwerte des LPS werden durch seine Blitz-

schutzklasse festgelegt,die auf dem entsprechenden

Gefährdungspegel (LPL) basiert.

Teil 4 – Elektrische und elektronische Systeme

in baulichen Anlagen:

Dieser Teil der Normenrei-

he behandelt den Schutz von baulichen Anlagen

mit elektrischen und elektronischen Systemen ge-

gen die Wirkung des elektromagnetischen Blitzim-

pulses (LEMP) durch ein LEMP-Schutzsystem

(LPMS).

Abschätzung des

Schadenrisikos