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Blitzschutzanlagen
6.7.4 Schutz vor Korrosion
Fangeinrichtung und Ableitungen können zur Ver-
besserung des Korrosionsschutzes mit Anstrichen
versehen werden. Jedenfalls müssen Erdeinführun-
gen ab der Erdoberfläche nach oben und nach un-
ten mindestens 0,3 m zusätzlich gegen Korrosion,
z.B. durch Korrosionsschutzbinde oder Anstrich, ge-
schützt werden.
Erder aus Stahl dürfen nur über Trennfunkenstre-
cken mit Bewehrungen von Stahlbeton oder Funda-
menterdern verbunden werden. Anderenfalls sind
Erder mit Bleimantel zu verwenden.
Anschlussfahnen des Fundamenterders sind bis
0,3 m über den Erdboden korrosionsgeschützt her-
auszuführen.
6.7.5 Instandhaltung und Überprüfung
Nach Fertigstellung der Blitzschutzanlage hat der
Errichter dem Auftraggeber die ordnungsgemäße
Ausführung nach den geltenden Blitzschutzbestim-
mungen schriftlich zu bestätigen. Zugleich ist eine
Baubeschreibung mit entsprechender Zeichnung
auszuhändigen. Fachgerecht errichtete Blitzschutz-
anlagen sind fast wartungsfrei und können bei nor-
maler Umweltbelastung erfahrungsgemäß über
mehrere Jahrzehnte ihre Aufgabe erfüllen.
Nach den durch die 2. Durchführungsverordnung,
Bundesgesetzblatt Nr. 135/1967 zum Elektrotechnik-
gesetz, für verbindlich erklärten Vorschriften des
Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik
(ÖVE-E49) müssen Blitzschutzanlagen in regelmäßi-
Anschlussfahnen
Schriftliche Abnahme