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Blitzschutzanlagen

6.7.4 Schutz vor Korrosion

Fangeinrichtung und Ableitungen können zur Ver-

besserung des Korrosionsschutzes mit Anstrichen

versehen werden. Jedenfalls müssen Erdeinführun-

gen ab der Erdoberfläche nach oben und nach un-

ten mindestens 0,3 m zusätzlich gegen Korrosion,

z.B. durch Korrosionsschutzbinde oder Anstrich, ge-

schützt werden.

Erder aus Stahl dürfen nur über Trennfunkenstre-

cken mit Bewehrungen von Stahlbeton oder Funda-

menterdern verbunden werden. Anderenfalls sind

Erder mit Bleimantel zu verwenden.

Anschlussfahnen des Fundamenterders sind bis

0,3 m über den Erdboden korrosionsgeschützt her-

auszuführen.

6.7.5 Instandhaltung und Überprüfung

Nach Fertigstellung der Blitzschutzanlage hat der

Errichter dem Auftraggeber die ordnungsgemäße

Ausführung nach den geltenden Blitzschutzbestim-

mungen schriftlich zu bestätigen. Zugleich ist eine

Baubeschreibung mit entsprechender Zeichnung

auszuhändigen. Fachgerecht errichtete Blitzschutz-

anlagen sind fast wartungsfrei und können bei nor-

maler Umweltbelastung erfahrungsgemäß über

mehrere Jahrzehnte ihre Aufgabe erfüllen.

Nach den durch die 2. Durchführungsverordnung,

Bundesgesetzblatt Nr. 135/1967 zum Elektrotechnik-

gesetz, für verbindlich erklärten Vorschriften des

Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik

(ÖVE-E49) müssen Blitzschutzanlagen in regelmäßi-

Anschlussfahnen

Schriftliche Abnahme