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Feuerschutzabschlüsse
Feuerschutzabschlüsse, deren Herstellung bislang
gesetzlich und normativ geregelt war, werden mit
2017 auch hinsichtlich Einbau, Inspektion, Wartung
und Instandsetzung geregelt. Die TRVB 113 „Einbau,
Inspektion, Wartung und Instandsetzung von öffen-
baren Feuerschutzabschlüssen“ war zu Redaktions-
schluss noch im Stellungnahmeverfahren, wird je-
doch vorgestellt, um die Vorbereitungen zu ermögli-
chen. Die TRVB behandelt ausschließlich Aspekte
zur Aufrechterhaltung der Funktion von Feuer-
schutzabschlüssen. Unberührt bleiben Verpflichtun-
gen aus anderen Gesetzen, wie AM-VO, AStV, ASchG
und entsprechende Normen. Auch auf Anforderun-
gen an die Feuerwiderstandsklassen von Feuerab-
schlüssen wird nicht eingegangen. Diesbezüglich
verweist die TRVB 113 explizit auf baurechtliche
Bestimmungen (z.B. OIB). Die in der TRVB 113 ent-
haltenen Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse
stellen Mindestanforderungen dar. Die TRVB 113
enthält weiters Mindestanforderungen an die Ausbil-
dung des Fachpersonals und Bestimmungen zur Ar-
beitsüberwachung.
Unter öffenbaren Feuerschutzabschlüssen sind Tü-
ren, Tore, Feuerschutzvorhänge, Förderanlagenab-
schlüsse und Fenster jeweils in vertikaler und/oder
horizontaler Einbaulage zu verstehen.
Zu den Feuerschutzabschlüssen zählen:
• Wandklappen
• Deckenklappen
• Drehflügeltüren
TRVB 113