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Feuerschutzabschlüsse

Feuerschutzabschlüsse, deren Herstellung bislang

gesetzlich und normativ geregelt war, werden mit

2017 auch hinsichtlich Einbau, Inspektion, Wartung

und Instandsetzung geregelt. Die TRVB 113 „Einbau,

Inspektion, Wartung und Instandsetzung von öffen-

baren Feuerschutzabschlüssen“ war zu Redaktions-

schluss noch im Stellungnahmeverfahren, wird je-

doch vorgestellt, um die Vorbereitungen zu ermögli-

chen. Die TRVB behandelt ausschließlich Aspekte

zur Aufrechterhaltung der Funktion von Feuer-

schutzabschlüssen. Unberührt bleiben Verpflichtun-

gen aus anderen Gesetzen, wie AM-VO, AStV, ASchG

und entsprechende Normen. Auch auf Anforderun-

gen an die Feuerwiderstandsklassen von Feuerab-

schlüssen wird nicht eingegangen. Diesbezüglich

verweist die TRVB 113 explizit auf baurechtliche

Bestimmungen (z.B. OIB). Die in der TRVB 113 ent-

haltenen Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse

stellen Mindestanforderungen dar. Die TRVB 113

enthält weiters Mindestanforderungen an die Ausbil-

dung des Fachpersonals und Bestimmungen zur Ar-

beitsüberwachung.

Unter öffenbaren Feuerschutzabschlüssen sind Tü-

ren, Tore, Feuerschutzvorhänge, Förderanlagenab-

schlüsse und Fenster jeweils in vertikaler und/oder

horizontaler Einbaulage zu verstehen.

Zu den Feuerschutzabschlüssen zählen:

• Wandklappen

• Deckenklappen

• Drehflügeltüren

TRVB 113