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Blitzschutzanlagen
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Blitzschutzanlagen
Eine Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, Gebäude
vor direkten Blitzeinschlägen und eventuellem
Brand oder vor den Auswirkungen des eingeprägten
Blitzstromes (nicht zündbarer Blitz) zu schützen.
Welche Gebäude zwingend damit zu versehen sind,
richtet sich nach den Vorschriften der zuständigen
Aufsichtsbehörden. Hierbei sind auch die Empfeh-
lungen der Sachversicherer zu beachten.
WirksameVorbeugung vor direkten Blitzeinschlägen
bietet ein System aus äußerem und innerem Blitz-
schutz. Den äußeren Blitzschutz bildet die Blitz-
schutzanlage, der innere Blitzschutz umfasst alle
Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Blitz-
stroms. Um Schäden oder Störungen von elektri-
schen Anlagen und Geräten zu verhindern, sind
Überspannungsschutzmaßnahmen erforderlich.
6.7.1 Normative Regelung
Der umfassende Blitzschutz ist international in der
IEC 62305 und europäisch in der EN 62305-3:2006
definiert. Im deutschen Raum wurde die EN gemäß
den gemeinsamen Regeln der CEN/CENELEC durch
Veröffentlichung eines identischen Textes mit natio-
nalem Vorwort in das Normenwerk aufgenommen.
Sie hat sowohl den Status von „österreichischen Be-
stimmungen für die Elektrotechnik“ gemäß ETG
1992 als auch den einer ÖNORM gemäß NG 1971.
Bei ihrer Anwendung ist das Nationale Vorwort zu
berücksichtigen.
EN 62305