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6.7

Blitzschutzanlagen

6.7

Blitzschutzanlagen

Eine Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, Gebäude

vor direkten Blitzeinschlägen und eventuellem

Brand oder vor den Auswirkungen des eingeprägten

Blitzstromes (nicht zündbarer Blitz) zu schützen.

Welche Gebäude zwingend damit zu versehen sind,

richtet sich nach den Vorschriften der zuständigen

Aufsichtsbehörden. Hierbei sind auch die Empfeh-

lungen der Sachversicherer zu beachten.

WirksameVorbeugung vor direkten Blitzeinschlägen

bietet ein System aus äußerem und innerem Blitz-

schutz. Den äußeren Blitzschutz bildet die Blitz-

schutzanlage, der innere Blitzschutz umfasst alle

Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Blitz-

stroms. Um Schäden oder Störungen von elektri-

schen Anlagen und Geräten zu verhindern, sind

Überspannungsschutzmaßnahmen erforderlich.

6.7.1 Normative Regelung

Der umfassende Blitzschutz ist international in der

IEC 62305 und europäisch in der EN 62305-3:2006

definiert. Im deutschen Raum wurde die EN gemäß

den gemeinsamen Regeln der CEN/CENELEC durch

Veröffentlichung eines identischen Textes mit natio-

nalem Vorwort in das Normenwerk aufgenommen.

Sie hat sowohl den Status von „österreichischen Be-

stimmungen für die Elektrotechnik“ gemäß ETG

1992 als auch den einer ÖNORM gemäß NG 1971.

Bei ihrer Anwendung ist das Nationale Vorwort zu

berücksichtigen.

EN 62305