Table of Contents Table of Contents
Previous Page  723 / 1325 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 723 / 1325 Next Page
Page Background

06/17

6.9

Seite 22

Brandschutzklappen

• Befugte Gewerbetreibende

• Akkreditierte Überwachungsstellen

• Ziviltechniker

• Technische Büros – Ingenieurbüros

• Qualifizierte Betriebsangehörige

Die Brandschutzklappen sind mit Antrieb und Aus-

lösevorrichtung gemeinsam zu prüfen.

Wesentlich ist, dass bereits in der Planung und beim

Einbau darauf geachtet wird, dass Auslösevorrich-

tungen, Stellantriebe, Endschalter und andere Bau-

teile für die Instandhaltung und einen allfälligen

Austausch einsehbar und zugänglich sind. In den

angeschlossenen Luftleitungen sind Kontrollöffnun-

gen vorzusehen, wenn die Einsicht in die innerhalb

der Brandschutzklappe angeordneten Bauteile nicht

anders erfolgen kann.

Das Intervall einer Kontrollprüfung ist gemäß be-

hördlicher Vorschriften und den Herstellerangaben

festgelegt, soll jedoch

mindestens einmal im Jahr

durchgeführt werden.

Die visuelle Kontrolle umfasst:

• Übereinstimmung mit den letztgültigen Bestands-

plänen

• Übereinstimmung mit ÖNORM H 6031 und Her-

stellerangaben

Intervall einer

Kontrollprüfung

Visuelle Kontrolle