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Brandschutzklappen
• Befugte Gewerbetreibende
• Akkreditierte Überwachungsstellen
• Ziviltechniker
• Technische Büros – Ingenieurbüros
• Qualifizierte Betriebsangehörige
Die Brandschutzklappen sind mit Antrieb und Aus-
lösevorrichtung gemeinsam zu prüfen.
Wesentlich ist, dass bereits in der Planung und beim
Einbau darauf geachtet wird, dass Auslösevorrich-
tungen, Stellantriebe, Endschalter und andere Bau-
teile für die Instandhaltung und einen allfälligen
Austausch einsehbar und zugänglich sind. In den
angeschlossenen Luftleitungen sind Kontrollöffnun-
gen vorzusehen, wenn die Einsicht in die innerhalb
der Brandschutzklappe angeordneten Bauteile nicht
anders erfolgen kann.
Das Intervall einer Kontrollprüfung ist gemäß be-
hördlicher Vorschriften und den Herstellerangaben
festgelegt, soll jedoch
mindestens einmal im Jahr
durchgeführt werden.
Die visuelle Kontrolle umfasst:
• Übereinstimmung mit den letztgültigen Bestands-
plänen
• Übereinstimmung mit ÖNORM H 6031 und Her-
stellerangaben
Intervall einer
Kontrollprüfung
Visuelle Kontrolle