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Brandschutzklappen
H 7625 möglich. Für positiv geprüfte Klappen wurde
ein Prüfzeugnis der Prüfstelle erstellt und die Brand-
schutzklappen erhielten ab 2004 das Einbauzeichen
ÜA. Damit war der Verwendbarkeitsnachweis für das
jeweilige Produkt erbracht.
Bestehende Brandschutzklappen mit den Bezeich-
nungen K 30, K 60, K 90 können im Gebäude belas-
sen bleiben, wenn sie weiterhin ordnungsgemäß
funktionieren und instand gehalten werden. Es gibt
keine Verpflichtung zum Tausch
auf Brand-
schutzklappen nach aktuellem Stand der Technik.
Neue Brandschutzklappen in Bestandsgebäuden
sind jedenfalls entsprechend dem aktuellen Stand
der Technik auszuführen. Irreparable bestehende
Klappen sind durch neue Klappen nach aktuellem
Stand der Technik zu ersetzen.
6.9.7 Feuerschutzabschlüsse in Lüftungs-
leitungen auf Basis intumeszierender
Materialien
Bei diesen Bauprodukten erfolgt der Abschluss
nicht durch ein schließendes Klappenblatt, sondern
durch Verschließen des Leitungsdurchgangs durch
ein Material, dass sich bei Hitzeeinwirkung stark
ausdehnt. Hierbei kommt zumeist Blähgraphit zum
Einsatz, der bei Temperaturen ab 140 °C mit seiner
aufschäumenden Wirkung beginnt. Hierbei ist auch
der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen
Brandschutzklappen zu erkennen, nämlich den
möglichen Durchtritt von Kaltrauch, ähnlich der
nicht mehr zeitgemäßen Auslöseeinheit von Brand-
schutzklappen mit thermischem Auslöseelement.
Eine Verbesserung schafft hier die Verwendung von