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06/17

6.9

Seite 24

Brandschutzklappen

H 7625 möglich. Für positiv geprüfte Klappen wurde

ein Prüfzeugnis der Prüfstelle erstellt und die Brand-

schutzklappen erhielten ab 2004 das Einbauzeichen

ÜA. Damit war der Verwendbarkeitsnachweis für das

jeweilige Produkt erbracht.

Bestehende Brandschutzklappen mit den Bezeich-

nungen K 30, K 60, K 90 können im Gebäude belas-

sen bleiben, wenn sie weiterhin ordnungsgemäß

funktionieren und instand gehalten werden. Es gibt

keine Verpflichtung zum Tausch

auf Brand-

schutzklappen nach aktuellem Stand der Technik.

Neue Brandschutzklappen in Bestandsgebäuden

sind jedenfalls entsprechend dem aktuellen Stand

der Technik auszuführen. Irreparable bestehende

Klappen sind durch neue Klappen nach aktuellem

Stand der Technik zu ersetzen.

6.9.7 Feuerschutzabschlüsse in Lüftungs-

leitungen auf Basis intumeszierender

Materialien

Bei diesen Bauprodukten erfolgt der Abschluss

nicht durch ein schließendes Klappenblatt, sondern

durch Verschließen des Leitungsdurchgangs durch

ein Material, dass sich bei Hitzeeinwirkung stark

ausdehnt. Hierbei kommt zumeist Blähgraphit zum

Einsatz, der bei Temperaturen ab 140 °C mit seiner

aufschäumenden Wirkung beginnt. Hierbei ist auch

der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen

Brandschutzklappen zu erkennen, nämlich den

möglichen Durchtritt von Kaltrauch, ähnlich der

nicht mehr zeitgemäßen Auslöseeinheit von Brand-

schutzklappen mit thermischem Auslöseelement.

Eine Verbesserung schafft hier die Verwendung von