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Brandschutzklappen
Ungeachtet der Nutzung können FLI und FLI-VE in
Nassräumen verwendet werden.
Die Anwendung ist daher unter Berücksichtigung
der oben beschriebenen Nutzungen ausschließlich
auf Trennbauteile (Trennwände und Trenndecken
entsprechend der OIB-Richtlinien Begriffsbestim-
mungen) beschränkt. Die Verwendung in brandab-
schnittsbildenden Bauteilen ist unzulässig.
Auch ist die Anwendung auf Luftleitungen mit ei-
nem Durchmesser von maximal 160 mm beschränkt.
Für den Einbau und die Instandhaltung sind die
gleichen Grundsätze wie bei Brandschutzklappen
zu beachten.Die Elemente sind so einzubauen, dass
im Brandfall ihre Lage über die Feuerwiderstands-
dauer unverändert bleibt. Es sind die Einbauvor-
schriften des Herstellers zu beachten. Auch hier ist
zur Aufnahme der axialen Schubkräfte beim Brand-
fall in Luftleitungen eine Dehnungskompensation
vorzusehen.