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6.6.2
Der Bemessungsbrand
gemäß EN 1991-1-2
che zeitlich und geometrisch zueinander versetzt
auftreten (fortlaufende Brandwelle)
6.6.2.1 Stahlbau – Heißbemessung gemäß
EN 1993-1-2
Die Anwendung der ÖNORM EN 1993-1-2
2
ist aus-
drücklich in Verbindung mit ÖNORM EN 1993-1-1
3
und ÖNORM EN 1991-1-2
4
vorgesehen (siehe auch:
ÖNORM 1993-1-2/1.1.2). Damit sind Naturbrandmo-
delle eingeschlossen (siehe auch Anmerkung zu
ÖNORM 1993-1-2/2.4.1), es sei denn, in dem betref-
fenden Nachweisverfahren wird ausdrücklich auf
eine entsprechende Einschränkung hingewiesen. In
ÖNORM 1993-1-2/3.2.1(1) wird festgehalten,dass die
Materialgesetze, die der Eurocode angibt, für Stahl-
temperaturanstiege von 2<
a,t
<50 K/min. gelten.
Für die Abkühlphase werden in ÖNORM 1993-1-2
keine Hinweise auf Materialgesetze gemacht. TIDE
5
beschreibt, dass für „übliche“ Baustähle Temperatur-
anstiege bis maximal 1600°F (870°C) nur minimale
Auswirkungen auf die Materialeigenschaften nach
dem Abkühlen haben. Er schlägt eine sichere Gren-
ze bei 1200°F (649°C) vor.
2
ÖNORM EN 1993-1-2: Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion
von Stahlbauten; Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung
für den Brandfall.
3
ÖNORM EN 1993-1-1: Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion
von Stahlbauten; Teil 1-2: Allgemeine Bemessungsregeln und Re-
geln für den Hochbau.
4
ÖNORM EN 1991-1-2: Eurocode 1 – Einwirkungen auf Tragwerke;
Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen − Brandeinwirkungen auf Trag-
werke.
5
R.H.R. TIDE, Integrity of Structural Steel after Exposure in Fire, Engi-
neering Journal/First Quarter/1998.