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03/17

6.4.5

Seite 10

Barrierefreie Fluchtwege

derlich und ein Abgehen von der automatischen,

durch die Brandmeldeanlage angesteuerten Aktivie-

rung des Modus Brandfall. Der Feuerwehraufzug

würde erst durch die Feuerwehr manuell durch Betä-

tigen des Feuerwehrschalters in den Modus Brandfall

gesetzt werden. Leider steht diese Lösung bislang im

Widerspruch zur gültigen Normenlage.

Stiegenhäuser und ihre Fluchtwege

Stiegenhäuser gelten als gesicherte Fluchtbereiche.

Das Sicherheitsniveau von Stiegenhäusern beruht

entweder auf einer Druckbelüftungsanlage, Schleu-

sen oder auf den Feuerschutzabschlüssen zu den

angrenzenden Nutzungen. Es wird daher davon

ausgegangen, dass ein Stiegenhaus für eine ausrei-

chende Zeit im Brandfall zur Flucht der Personen,

die sich im Gebäude aufhalten, zur Verfügung steht.

Die Fluchtmöglichkeiten von mobilitätsbeeinträchti-

gen Personen wird folglich wesentlich durch die

Lage der Stiegenhäuser bestimmt.

Empfehlung

Schon bei der Planung aber auch bei der späteren

Nutzung ist es daher sinnvoll, Arbeitsplätze für mobi-

litätsbeeinträchtige Personen und auch die zugehöri-

gen Sozial- und Nebenräume in jenen Bereichen des

Gebäudes zu situieren, die kurze Wege zu den Flucht-

möglichkeiten bieten.

Verfügen Gebäude über

mehrere Stiegenhäuser

,

wo allerdings nicht jedes als Warteplatz für mobili-

tätsbeeinträchtige Personen ausgeführt ist,kommt es

zu unterschiedlichen Fluchtwegen für mobile und

Gebäude mit mehre-

ren Stiegenhäusern