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Barrierefreie Fluchtwege
derlich und ein Abgehen von der automatischen,
durch die Brandmeldeanlage angesteuerten Aktivie-
rung des Modus Brandfall. Der Feuerwehraufzug
würde erst durch die Feuerwehr manuell durch Betä-
tigen des Feuerwehrschalters in den Modus Brandfall
gesetzt werden. Leider steht diese Lösung bislang im
Widerspruch zur gültigen Normenlage.
Stiegenhäuser und ihre Fluchtwege
Stiegenhäuser gelten als gesicherte Fluchtbereiche.
Das Sicherheitsniveau von Stiegenhäusern beruht
entweder auf einer Druckbelüftungsanlage, Schleu-
sen oder auf den Feuerschutzabschlüssen zu den
angrenzenden Nutzungen. Es wird daher davon
ausgegangen, dass ein Stiegenhaus für eine ausrei-
chende Zeit im Brandfall zur Flucht der Personen,
die sich im Gebäude aufhalten, zur Verfügung steht.
Die Fluchtmöglichkeiten von mobilitätsbeeinträchti-
gen Personen wird folglich wesentlich durch die
Lage der Stiegenhäuser bestimmt.
Empfehlung
Schon bei der Planung aber auch bei der späteren
Nutzung ist es daher sinnvoll, Arbeitsplätze für mobi-
litätsbeeinträchtige Personen und auch die zugehöri-
gen Sozial- und Nebenräume in jenen Bereichen des
Gebäudes zu situieren, die kurze Wege zu den Flucht-
möglichkeiten bieten.
Verfügen Gebäude über
mehrere Stiegenhäuser
,
wo allerdings nicht jedes als Warteplatz für mobili-
tätsbeeinträchtige Personen ausgeführt ist,kommt es
zu unterschiedlichen Fluchtwegen für mobile und
Gebäude mit mehre-
ren Stiegenhäusern